Ministerin Scharrenbach: Viel geschafft und es gibt noch was zu tun – Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt weiter beim Wiederaufbau

9. Juli 2024
Portraitfoto vor Flaggen

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 jährt sich dieses Jahr zum dritten Mal. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die betroffenen Menschen und Regionen weiterhin beim Wiederaufbau.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 jährt sich dieses Jahr zum dritten Mal. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die betroffenen Menschen und Regionen weiterhin beim Wiederaufbau.

Die Zahlen zeigen: Weite Strecke beim Wiederaufbau bereits zurückgelegt

„Seit drei Jahren packen wir gemeinsam an und bauen wieder auf. Uns war von vorne herein klar, dass der Wiederaufbau ein Marathon wird. Nach drei Jahren können wir nicht ganz ohne Stolz sagen: Wir haben einen Großteil der Strecke zurückgelegt. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die tagtäglich daran mitgewirkt haben und immer noch mitwirken, die betroffenen Regionen wieder aufzubauen. Sie sind wahre Helden des Wiederaufbaus. Wir haben schon viel geschafft, aber es gibt auch noch einiges zu tun. Daher steht die Landesregierung weiter eng an ihrer Seite und bleibt für die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebiete verlässlicher Partner. Die vier Milliarden-Euro-Marke ist überschritten: Rund 4,1 Milliarden Euro sind bisher insgesamt für den Wiederaufbau bewilligt worden. Davon entfallen rund 818 Millionen Euro auf geschädigte Bürgerinnen und Bürger. Und die Betroffenen sind richtig weit mit dem Wiederaufbau: Rund 668 Millionen Euro (82 Prozent) sind bereits ausgezahlt. Immer mehr Privathaushalte haben ihren Wiederaufbau komplett abgeschlossen. Sanierte Krankenhäuser, trockengelegte Sportplätze, neugebaute Kindergärten: Zum Wiederaufbau der Infrastruktur in Kommunen wurden bisher rund 2,7 Milliarden Euro bewilligt. Aktuell sind davon rund 599 Millionen Euro angefordert und ausgezahlt. In den letzten drei Jahren haben wir damit nicht nur repariert. Mit dem Wiederaufbau gehen wir mit Privathaushalten, Städten und Gemeinden zurück in die Zukunft. Aus den zerstörten Regionen sind wieder Regionen der Hoffnung geworden“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden vor Ort aufgesucht

Zur aktiven Unterstützung der Betroffenen vor Ort hat die Landesregierung 2023 mit den am stärksten betroffenen Kreisen und Kommunen den Abschluss von Kooperationsverträgen mit einem Gesamtvolumen von rund einer Million Euro vereinbart. Dies sind der Rhein-Sieg-Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, die Städteregion Aachen, die Stadt Hagen sowie die Stadt Solingen. Auf dieser Basis gibt es eine Reihe von Hilfsangeboten. Dazu zählt unter anderem Hilfe bei Neuanträgen, beim Mittelabruf aus bestehenden Bescheiden, bei der Verwendungsnachweisführung sowie Vermittlungsleistungen für erforderliche Spenden und/oder Vermittlungsleistungen von weiteren Hilfsangeboten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wurden bereits persönlich vor Ort aufgesucht und beim Antragsverfahren für die Wiederaufbauhilfen begleitet. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte, dass alle Betroffenen von der Aufbauhilfe profitieren und ihre Wohnungen und Häuser wieder aufbauen können.

„Es gibt immer noch Betroffene, die bisher noch nicht geschafft haben, einen Antrag zu stellen. Deshalb sind die Hilfsangebote vor Ort ein wichtiger Baustein, um Betroffene zu erreichen. In diesem Zusammenhang war es wichtig, dass wir uns erfolgreich im Bundesrat dafür eingesetzt haben, dass die Antragsfrist für Bürgerinnen und Bürger bis zum 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert wurde. Aktuell werden rund 100 Anträge pro Monat gestellt, zu Beginn der Wiederaufbauhilfen wurden rund 2.000 Anträge von Betroffenen pro Monat gestellt. Das zeigt, dass wir beim Wiederaufbau bereits weit fortgeschritten sind. Die rund 12,3 Milliarden Euro, die für den Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, werden am Ende voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt werden“, sagt Ministerin Scharrenbach.

Auszahlungen beim Wiederaufbau der Infrastruktur in Kommunen gehen voran

Mit der Änderung der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 werden bei Einreichung von Einzelmaßnahmen 30 Prozent des dafür vorgesehenen Budgets unmittelbar und ohne weitere Prüfungen ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass die Einzelmaßnahme Teil eines bewilligten Wiederaufbauplans ist. Darüber hinaus erfolgt die Auszahlung bedarfsgerecht auf Anforderung der Begünstigten.

Für 27 Kommunen, die von dem Hochwasser besonders stark betroffen waren, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel dienen dazu, finanzielle Nachteile rückwirkend pauschal auszugleichen, die durch Personalmehrbedarfe entstanden sind. Damit wurde eine Finanzierungslücke geschlossen, da die Kostenerstattung für kommunaleigenes Personal durch den Aufbauhilfefonds des Bundes nicht gedeckt ist.

Betrugsfälle finden und dagegen vorgehen

Eine schnelle und unbürokratische Hilfe war und ist oberstes Ziel des Wiederaufbauverfahrens im Land Nordrhein-Westfalen. Trotz des vereinfachten Verfahrens sind wenig Betrugsverdachtsfälle zu verzeichnen, die umgehend identifiziert, mit aller Konsequenz nachverfolgt und auch zur Anzeige gebracht werden. Im Rahmen der Bearbeitung wurden inzwischen 231 Betrugsverdachtsfälle mit einem bewilligten Volumen von 8,2 Millionen Euro identifiziert. Dies ist ein Prozent der ausgesprochenen Bewilligungen. Weitere 258 Betrugsverdachtsfälle wurden vor der Bewilligung im Bearbeitungsverfahren aufgedeckt. Insgesamt wurden nach Erhärten eines Betrugsverdachts bisher rund 378 Fälle an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Das weitere Verfahren obliegt den zuständigen Stellen bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei den übrigen 111 Betrugsverdachtsfällen wird der Sachverhalt einzelfallbezogen weiter aufgeklärt. Es erfolgt bis zur Klärung des Sachverhaltes zunächst keine Auszahlung aus dem Aufbauhilfefonds.

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