Ministerin Scharrenbach: Vier Milliarden Euro für die Wohnraumförderung bis 2022 - Landesregierung sorgt nach Wegfall der Bundesbeteiligung für Verlässlichkeit bei der Finanzierung
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition stellt bis 2022 vier Milliarden Euro für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition stellt bis 2022 vier Milliarden Euro für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. „Mit einem jährlichen Darlehensvolumen von 800 Millionen Euro schaffen wir verlässliche Planungsgrundlagen für künftige Mieter, Eigentümer, Investoren und Kommunen“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Von den vier Milliarden Euro stehen 2,54 Milliarden Euro für den Mietwohnungsneubau und 250 Millionen Euro für die Schaffung studentischen Wohnraums zur Verfügung. Wir werden die Förderangebote straffen und eine besondere Fördermöglichkeit für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum und eine einheitliche Modernisierungsförderung – statt bisher fünf – auf den Weg bringen. Zur Umsetzung des Ziels, mehr Menschen Eigentum zu ermöglichen, werden wir die Familienkomponente in der Förderung stärken und Einstiegshürden für den Eigentumserwerb senken. Hinzu kommt, dass wir den Erwerb von Bestandsimmobilien im Zusammenhang mit Wohneigentum ermöglichen: Die bisherigen Restriktionen werden wir abbauen“, so die Ministerin.
Das Wohnraumförderprogramm des Landes wird aus Mitteln der NRW.Bank, Finanzmitteln des Bundes und des Landes finanziert. Neben dem unveränderten Schwerpunkt auf dem Mietwohnungsneubau und der Schaffung studentischen Wohnraums mit insgesamt 2,79 Milliarden Euro, stehen 480 Millionen Euro für die neue Eigentumsförderung und 730 Millionen Euro für Modernisierungen im Bestand und für Quartiersmaßnahmen zur Verfügung.
Mit jährlich 800 Millionen Euro bleibt die künftige Wohnraumförderung des Landes damit auf dem Niveau der Jahre 2011 bis einschließlich 2015. Aufgrund einer höheren Bundesbeteiligung im Zusammenhang mit Asyl standen 2016 und 2017 jeweils 1,1 Milliarden Euro Programmvolumen zur Verfügung. Ab 2020 ist das Land alleine für die Wohnraumförderung verantwortlich. Dann wird das Land die jährlichen 97 Millionen Euro aus der bisherigen Bundesbeteiligung aus dem Landeshaushalt finanzieren. Damit wird für Verlässlichkeit in der Wohnraumförderung des Landes gesorgt.
Die Ministerin verweist im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum auf eine neue Strategie: Neben der weiteren Unterstützung für Wohnungen in stark nachgefragten Regionen müsse die Eigentumsförderung ausgebaut werden. Denn das sei zugleich ein „wichtiger Beitrag gegen Altersarmut“. Und: „Der demografische Wandel erfordert neue Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen. Vorhandene Barrieren im Wohnbereich und Wohnumfeldgestaltung müssen verstärkt abgebaut und generationengerechte, bezahlbare Wohnangebote geschaffen und erhalten werden.“ Durch stärkere regionale Zusammenarbeit werde den Herausforderungen in den Ballungsgebieten entgegengewirkt. Klimaschutzziele und barrierefreieres Wohnen könnten durch Sanierungen umgesetzt werden.
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