Ministerin Löhrmann: Zuweisungen des Landes an Kommunen auskömmlich
Erster Bericht über die Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion
Nach einem ersten Bericht über die Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion sind keine Anpassungen der Unterstützungsleistungen durch das Land erforderlich.
Nach einem ersten Bericht über die Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion sind keine Anpassungen der Unterstützungsleistungen durch das Land erforderlich. „Land und Kommunen haben im vergangenen Jahr eine tragfähige Grundlage für die Umsetzung der Inklusion geschaffen. Die erste Evaluation zeigt, dass im Berichtszeitraum die Zuweisungen des Landes an die Kommunen auskömmlich sind. Im sogenannten Korb I (Investitionen) liegen die Ausgaben der Kommunen deutlich unter den Landeszahlungen, im Korb II (systemische Unterstützung) gibt es eine Punktlandung“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 3. Juli 2014 das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Danach unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion über die Dauer von fünf Jahren mit einem Belastungsausgleich für Sachausgaben in Höhe von jährlich 25 Millionen Euro und einer Inklusionspauschale für unterstützendes Personal in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich. Insgesamt stellt das Land 175 Millionen Euro für die Kommunen bereit.
Der „Erste Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ wurde vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung zusammen mit dem Bildungsforscher Klaus Klemm im Auftrag der Landesregierung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstellt. Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Belastungsausgleich: Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden sieben Kreise und kreisfreie Städte für die Untersuchung ausgewählt. Die Gutachter haben errechnet, dass die Ausgaben der untersuchten Gemeinden deutlich unter den Zuweisungen des Landes lagen. Hochgerechnet auf alle Kommunen ergeben sich Ausgaben in Höhe von 8,6 Millionen Euro. Dies sind 16,4 Millionen Euro weniger, als das Land jährlich zur Verfügung stellt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Kommunen im Berichtszeitraum von Oktober 2013 bis Oktober 2014 Investitionen wegen der laufenden Verhandlungen mit dem Land noch zurückgestellt hatten. Die Gutachter gehen daher für die nächsten Jahre von höheren Sachausgaben aus.
- Inklusionspauschale: Auf der Grundlage einer Rückmeldequote von rund 60 Prozent der betroffenen Kommunen kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die inklusionsbedingten Mehrkosten im Bereich der Integrationshilfen hochgerechnet bei etwa 10,8 Millionen Euro liegen. Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass sich an der Erhebung tendenziell eher größere Kommunen beteiligt hätten, sodass das Ergebnis vermutlich zu hoch gegriffen sei und die tatsächliche Höhe der Mehrausgaben überschätze.
In einem Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzen am 20. Mai 2015 wurde das Gutachten mit seinen Ergebnissen einvernehmlich als korrekt und valide bewertet. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte abschließend: „Wir setzen bei der schulischen Inklusion weiterhin auf eine vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Wir werden die Umsetzung weiter eng begleiten und den Prozess wie vereinbart jährlich evaluieren. Das Land ist ein verlässlicher Partner.“
Ministerin Löhrmann hat den Bericht der Landesregierung und die Evaluation über die Förderung der kommunalen Aufwendungen heute dem nordrhein-westfälischen Landtag zugeleitet.
Die Evaluation finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de.