Ministerin Löhrmann: Das Bundesteilhabegesetz wird die Voraussetzungen der schulischen Inklusion entscheidend verbessern
Bundesrat beschließt Änderungen zum Bundesteilhabegesetz
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßt das im Bundesrat verabschiedete Bundesteilhabegesetz: „Mit den jetzt beschlossenen Änderungen verbessern wir die Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion entscheidend. Nordrhein-Westfalen hat über den Bundesrat und die KMK deutlich zur Verbesserung des Gesetzes der Bundesregierung beigetragen.“
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßt das im Bundesrat verabschiedete Bundesteilhabegesetz: „Mit den jetzt beschlossenen Änderungen verbessern wir die Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion entscheidend. Nordrhein-Westfalen hat über den Bundesrat und die KMK deutlich zur Verbesserung des Gesetzes der Bundesregierung beigetragen.“
So wurden im Oktober 2015 in einer Entschließung zentrale Forderungen für die schulische Inklusion gestellt, die das Gesetz jetzt umsetzt. Dies sind der Einsatz von Integrationshelfern für alle schulischen Angebote, also auch für den Ganztag sowie die Möglichkeit, Integrationshilfen für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen rechtssicher zu bündeln, das heißt „poolen“ zu können.
„Unsere Forderungen sind aufgegriffen worden“, freut sich Sylvia Löhrmann. „Damit ist nun gesichert, dass junge Menschen nicht nur in Förderschulen, sondern auch bei ihrem Besuch einer allgemeinen Schule entsprechend ihrem individuellen Bedarf Anspruch auf eine Schulbegleitung haben und zwar auch im Ganztag.“
Für eine gute Lernatmosphäre ist es wichtig, dass sich Erwachsene – Lehrkräfte und unterstützende Personen – in einem ausgewogenen Verhältnis zur Schülerzahl im Klassenraum befinden. Daher ermöglicht das künftige Bundesteilhabegesetz, Integrationshilfen entsprechend dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch personell gebündelt zu erfüllen. Ministerin Löhrmann sagte: „Es ist gut, dass das sogenannte ‚Poolen‘ von Integrationshilfen nun auf rechtssicherer Basis erfolgen kann. Klar ist aber auch, wo immer in Einzelfällen eine Einzelbetreuung erforderlich ist, wird diese auch weiterhin gewährt werden können.“
Das Bundesteilhabegesetz mit den im Bundesrat beschlossenen Änderungen hat Auswirkungen vor allem im Bereich der Sozialgesetzgebung, es wirkt sich aber auch entscheidend auf die Qualität und das Angebot der schulischen Inklusion aus. Die entsprechenden Vorschriften treten am 1. Januar 2020 in Kraft.