Ministerin Kampmann: Gesetzentwurf beschert Kitas zusätzlich mehr als eine halbe Milliarde Euro

26. April 2016

Mit 631 Millionen Euro zusätzlich will das Land in den nächsten drei Kindergartenjahren die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Dazu hat das Kabinett die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag beschlossen.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Mit 631 Millionen Euro zusätzlich will das Land in den nächsten drei Kindergartenjahren die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Dazu hat das Kabinett die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält vor allem zwei Maßnahmen. So soll ab dem 1. August 2016 bis zum Kindergartenjahr 2018/19 die jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 auf drei Prozent verdoppelt werden.
 
Außerdem wird das Land jene Mittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werden, also insgesamt 431 Millionen Euro, in vollem Umfang für die frühkindliche Bildung einsetzen. Davon werden 331 Millionen Euro für die Verbesserung der Finanzierung des laufenden Betriebes bereitgestellt, 100 Millionen Euro fließen in ein Investitionsprogramm für zusätzliche Ü3-Plätze ein. „Ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg bringen. Die halbe Milliarde Euro dient den Kitas als überbrückende Hilfe. Gleichzeitig arbeiten wir jedoch intensiv daran, noch in dieser Wahlperiode gemeinsam mit den Trägern und den Kommunen Eckpunkte für ein neues Kinderbildungsgesetz und dessen Finanzierungsstruktur zu entwickeln“, erklärte Familienministerin Christina Kampmann.
 
Für die jährliche Steigerung der Kindpauschalen wird allein das Land rund 200 Millionen Euro bereitstellen. Zusätzlich haben die Kommunen zugesichert, sich entsprechend ihres Finanzierungsanteils an der Erhöhung zu beteiligen. Auch die Träger leisten ihren Beitrag.
 
Durch den heute vorgelegten Gesetzentwurf erhalten alle Träger von Tageseinrichtungen Zuschläge auf die Kindpauschalen. Die Landesregierung möchte so befristet auf die nächsten drei Kindergartenjahre die Qualität, die Personalmindeststandards in der Kindertagesbetreuung und die Vielfalt des Angebotes bis zu einer gesetzlichen Neustrukturierung sichern.
 
In der diesem Entwurf vorgeschalteten Anhörung der Träger und Verbände wurden übereinstimmend die beiden Hauptpunkte des Gesetzes begrüßt. Besonders positiv wurde hervorgehoben, dass die Landesregierung NRW im Gegensatz zu anderen Ländern, die Betreuungsgeldmittel vollständig für die Kindertagesbetreuung einsetzen wird.
 
Im Dezember 2015 hatten sich die Regierungskoalition und die Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, unverzüglich Gespräche über ein neues Gesetz und eine neue Finanzierungsstruktur für die Kindertagesbetreuung aufzunehmen.
 
Hintergrund Kibiz:
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) trat 2008/09 unter der CDU/FDP-Landesregierung in Kraft. Ziel war ein vereinfachtes, finanziell besser kalkulierbares System. Von Anfang an auch von den Trägern der Einrichtungen sowie von Gewerkschaften kritisiert, wurde es nach dem Regierungswechsel 2010 mehrfach revidiert. So wurde etwa der Personalschlüssel für die U3-Betreuung verbessert, die Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr eingeführt und zuletzt die sprachliche Förderung der Kinder neu gestaltet. Finanziert werden die Kindertageseinrichtungen von Land, Kommunen, Trägern und Eltern. Insgesamt fließen in diesen Bereich der frühkindlichen Bildung jährlich über zwei Milliarden Euro Landesmittel.

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