Ministerin Gebauer: Nordrhein-Westfalen ist vorbereitet auf den Schulstart im neuen Jahr
Szenarien für den Unterrichtsbetrieb geben Schulen Orientierung
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über Szenarien für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 informiert.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über Szenarien für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 informiert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Am Ende eines von der Corona-Pandemie geprägten Jahres geben wir den Schulen damit die Möglichkeit, sich mit genügend Vorlauf auf verschiedene Szenarien für den Schulbetrieb im neuen Jahr vorzubereiten.“
Ministerin Gebauer machte gleichzeitig deutlich, dass die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Schulstarts unmittelbar nach der für den 5. Januar 2021 geplanten Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin getroffen werden kann. „Mit unserem derzeitigen Stufenmodell kommen wir dem Wunsch vieler Schulen nach größtmöglicher Planungssicherheit und einer frühzeitigen Information nach. Auch wenn wir heute noch nicht sagen können, wie sich das Infektionsgeschehen zu Beginn des neuen Jahres darstellen wird und deshalb weitergehende Präzisierungen ausdrücklich nicht auszuschließen sind, so geben wir den Schulen schon jetzt einen Rahmen für ihre Planungen.“
In der Schulmail vom 21. Dezember 2020 wird ein Stufenmodell zur Gestaltung des Schulunterrichts im neuen Kalenderjahr in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vorgestellt. In Stufe 1 findet landesweit so wie zu Beginn des aktuellen Schuljahres für alle Schulformen und Schulstufen Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz statt. In Stufe 1+ sind Erweiterungen im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen gültigen Hotspotstrategie für besonders vom Infektionsgeschehen betroffene Schulen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 vorgesehen. Die Ordnungsbehörden in den Kreisen oder kreisfreien Städten können in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Schule und Bildung durch Allgemeinverfügung schulspezifische Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen. Das kann u.a. ein Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) sein. Stufe 2 macht eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung erforderlich. Sie kann landesweit einen eingeschränkten Schulbetrieb beispielsweise mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) vorsehen. Bei einer besonders kritischen Infektionslage könnte es zudem notwendig werden, dass die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen entscheiden müsste.
Darüber hinaus enthält die Schulmail allgemeine Hinweise für den Schulbetrieb im neuen Jahr sowie ergänzende Informationen für die Berufskollegs, zur Ausgestaltung der Ganztagsangebote und zum Berufsorientierungsprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Außerdem erhalten die Schulen einen Überblick über Unterstützungsmaterial für den Distanzunterricht.
Ministerin Gebauer kündigte an, alle Lehrkräfte und das weitere Personal an den Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit FFP-2-Masken auszustatten. „Die Landesregierung trifft alle erforderlichen Vorkehrungen für einen wirksamen Gesundheitsschutz.“ Die Verteilung der FFP-2-Masken wird über die Schulträger erfolgen.
Abschließend wurden die Schulen und Schulträger noch einmal gebeten, auch im neuen Jahr grundsätzlich von der Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns in der Zeit von 7 bis 9 Uhr Gebrauch zu machen, um Schülerströme zu entzerren und das Infektionsrisiko auf dem Schulweg und im öffentlichen Nahverkehr zu verringern.
Die Schulmail mit den weiteren Informationen finden Sie im Bildungsportal.