Minister Remmel: Wir brauchen lebendige Gewässer
Broschüre stellt Wanderfischprogramm 2016 - 2020 vor
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens setzt sich im Wanderfischprogramm für die Rückkehr der Wanderfische nach NRW ein. Viele Wanderfische wie der Lachs, der Maifisch, der Stör oder der Nordseeschnäpel sind in den letzten Jahrzehnten in NRW nahezu ausgestorben.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens setzt sich im Wanderfischprogramm für die Rückkehr der Wanderfische nach NRW ein. Viele Wanderfische wie der Lachs, der Maifisch, der Stör oder der Nordseeschnäpel sind in den letzten Jahrzehnten in NRW nahezu ausgestorben. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Aufzucht und das Aussetzen von Fischen in geeignete Gebiete im Rhein, in der Sieg, der Wupper oder der Eifelrur. Weiterhin muss die Durchgängigkeit der Gewässer verbessert werden, um den Wanderfischen eine barrierefreie Wanderung zu ermöglichen. Einen Überblick über alle Maßnahmen des Wanderfischprogramms NRW für den Zeitraum 2016 bis 2020 gibt es in der neuen Broschüre „Wanderfischprogramm Nordrhein-Westfalen“ des Umweltministeriums NRW. „Unser Ziel sind lebendige Gewässer und der Schutz von Pflanzen und Tieren. Dazu gehört auch, Fische wieder anzusiedeln. Das dies erfolgreich gelingen kann, beweist unser Wanderfischprogramm, dass wir auf jeden Fall bis zum Jahr 2020 fortsetzen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.
Seit 1998 kooperiert das Umweltministerium mit dem Fischereiverband NRW, um Fließgewässer ökologisch wieder so herzustellen, dass sie geeignete Lebensbereiche für ehemals heimische Wanderfische und Neunaugen darstellen. „Die alljährliche Rückkehr der Wanderfische nach NRW ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Ergebnis einer langjährigen Zusammenarbeit im Wanderfischprogramm NRW. Wir können stolz sein auf dieses erfolgreiche Artenschutzprogramm“, sagte Minister Remmel.
Zu den Zielen des aktuellen Wanderfischprogramms gehört die konsequente Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Im Vordergrund steht die verbesserte Durchgängigkeit der Gewässer. Dazu werden alte Wehre entfernt und neben Schleusen oder kleinen Staumauern Fischtreppen installiert, auf denen Wanderfische diese Hindernisse überwinden können. Weiterhin werden Defizite beim Fischschutz an Wasserkraftanlagen und bei der Gewässerstruktur behoben. „Eine nachhaltige Wiederansiedlung der Wanderfische in NRW kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Gewässer wieder in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden“, sagte Minister Remmel. Zu den sogenannten Programmgewässern des Wanderfischprogramms gehören historische Verbreitungsgebiete der Wanderfische. Diese Gewässer bieten ökologische Potenziale und die nötigen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung der Wanderfische. In NRW sind Rhein, Sieg, Dhünn, Wupper, Eifelrur und Lippe von besonderer Bedeutung.
Im Wanderfischprogramm NRW ist die Wiederansiedlung des Lachses ein Leuchtturmprojekt. Mit durchschnittlich 300 Rückkehrern pro Jahr in den letzten zehn Jahren nimmt NRW eine Vorreiterstellung bei der Lachswiederansiedlung am Rhein ein. Für eine stabile Lachpopulation ist die benötigte Rückkehrerquote noch nicht erreicht. Deshalb wird der Bestand durch künstliche Vermehrung in der Aquakulturanlage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und im Wildlachszentrum Rhein-Sieg gestützt.
Der Nordseeschnäpel aus der Familie der Lachse wurde bereits wieder erfolgreich im Niederrhein angesiedelt. Der Wanderfisch war einstmals in NRW ausgestorben. Bis 2006 wurden Nordseeschnäpel am unteren Niederrhein ausgesetzt. Seitdem vermehrt sich der Bestand wieder natürlich.
Auch dem Maifisch geht es wieder besser. Die Population der Maifische brach in den 1950er Jahren in NRW komplett zusammen. Eine Wiederansiedlung im Rahmen von zwei EU-Life-Projekten unter der Federführung von NRW startete 2007. Insgesamt wurden bisher rund 10,8 Millionen junge Maifische ausgesetzt. Im Jahr 2014 und 2015 kehrten erstmals hunderte Maifische in den Rhein und seine Nebenflüsse zurück und pflanzen sich seitdem auch wieder auf natürliche Weise fort. In der neuen Programmphase werden die Wiederansiedlungsmaßnahmen weitergeführt.
Kritisch ist die Situation nach wie vor beim Europäischen Aal. Sein Bestand befindet sich außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Für eine Verbesserung wurde die Schonzeit im Rhein angehoben sowie eine Meldepflicht für den Fang und Besitz von Aalen eingeführt. Zusätzlich werden jährlich eine halbe Millionen Jungaale in geeigneten Habitaten ausgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Zur Broschüre „Wanderfischprogramm Nordrhein-Westfalen 2016 - 2020“: www.umwelt.nrw.de
- Zum Wanderfischprogramm in NRW: www.umwelt.nrw.de
- Zum Zustand der Gewässer (Broschüre): www.flussgebiete.nrw.de
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