Minister Remmel: Umwelt-, Natur- und Tierschutzmaßnahmen im Förderprogramm für den ländlichen Raum in NRW zeigen großen Erfolg
Anzahl der Förderanträge im Vergleich zur letzten Förderperiode stark gestiegen
Bei den neuen Angeboten der Landesregierung zur Förderung des Öko-Landbaus, von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen und der Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung zeichnet sich eine erfreulich hohe Teilnahmebereitschaft ab.
Bei den neuen Angeboten der Landesregierung zur Förderung des Öko-Landbaus, von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen und der Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung zeichnet sich eine erfreulich hohe Teilnahmebereitschaft ab. So kann zum Beispiel bei der Förderung des Ökolandbaus mit einem Anstieg von etwa fünf Prozent an geförderten Betrieben gerechnet werden. Insgesamt haben 114 Betriebe eine Förderung zur Umstellung von konventioneller auf Ökolandwirtschaft ab dem Jahr 2016 beantragt. Damit würde die Gesamtzahl der geförderten Öko-Betriebe auf rund 1570 steigen. Diese Betriebe würden dann ab dem nächsten Jahr rund 62.000 Hektar geförderter Ökoflächen in NRW bewirtschaften, was einem Anstieg von sieben bis neun Prozent im Vergleich zu diesem Jahr bedeuten würde. Für Umweltminister Johannes Remmel eine positive Entwicklung: „Die Nachfrage nach Produkten aus ökologischem Anbau in NRW ist sehr hoch, kann aber nicht durch die heimischen Betriebe gedeckt werden. Deshalb freue ich mich, dass insbesondere die Förderangebote des Landes für den Ökolandbau so gut angenommen werden.“
Neben der Förderung des Ökolandbaus besonders nachgefragt wird die Förderung für den Anbau vielfältiger Kulturen im konventionellen Ackerbau: Die Förderfläche wird im Jahre 2016 um rund 85 Prozent auf etwa 105.000 Hektar steigen. Gefördert werden mit diesem Programm Betriebe, die auf ihren Ackerflächen mindestens fünf verschiedene landwirtschaftliche Kulturen und mindestens zehn Prozent Leguminosen anbauen, mit dem Ziel, für eine besondere Anbauvielfalt zu sorgen. Auch die Anzahl an ökologisch wertvollen Blüh- und Schonstreifen auf den Feldern wird deutlich steigen. Der Zuwachs beträgt 60 Prozent und lässt den Umfang an Blühstreifen auf insgesamt über 6.000 Hektar wachsen.
Darüber hinaus besteht großes Interesse an den Förderangeboten zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren. Die Zahl der Förderanträge steigt bei der Sommerweidehaltung im Vergleich zur letzten Förderperiode um rund 50 Prozent. Von der Sommerweidehaltung profitieren Milchkühe und weibliche Rinder, die älter als zwölf Monate sind und noch nicht gekalbt haben. Ebenfalls sehr gut angenommen werden die Förderangebote zur Haltung von Schweinen und Rindern in Ställen mit höherem Platzangebot und auf Stroh. Hier ist eine Steigerung der teilnehmenden Betriebe um 87 Prozent zu verzeichnen.
Eingereicht wurden auf Basis des neuen NRW-Programms „Ländlicher Raum“ Teilnahmeanträge über ein Mittelvolumen von rund 357 Millionen Euro. „Artenreichtum und Vielfalt unserer Kulturlandschaften gibt es nicht zum Nulltarif“, betonte Minister Remmel die Notwendigkeit der Förderprogramme. „Wenn unsere Landwirtinnen und Landwirte Gelder für Natur- und Tierschutzmaßnahmen oder den Öko-Landbau erhalten, ist das keine Betriebssubvention, sondern ein Leistungsentgelt für öffentliche Güter, deren Wert immer mehr Menschen bewusst wird“.
„Die Landesregierung unterstützt mit dem Programm ‚Ländlicher Raum‘ Leistungen der Land- und Forstwirtschaft, die dem Natur- und Artenschutz, einer vitalen Umwelt, dem ökologischen Landbau sowie der Klimaanpassung der heimischen Wälder dienen“, erklärte Remmel. „Aber auch die Fördermaßnahmen, die die Kommunen und Regionen im ländlichen Raum voranbringen sind wichtige Bausteine. Dazu gehören unsere Programme zur Förderung von lokalen Strategien zum Beispiel zur Bewältigung des demografischen Wandels im ländlichen Raum oder zum Ausbau der Breitbandversorgung für schnelles Internet.“
Neben der Förderung zur Entwicklung der ländlichen Räume stehen Förderprogramme zu tiergerechten Haltungsformen und besonders umweltverträglichen Anbauverfahren in der Landwirtschaft sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft im Mittelpunkt. Durch eine Neuausrichtung im Förderzeitraum 2014 - 2020 werden Maßnahmen zugunsten des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes noch stärker gefördert. Die Fördermittel setzen sich aus Mitteln der EU zur Förderung des ländlichen Raumes (ELER), des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen. Für das NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014 - 2020“ stehen über die gesamte Laufzeit insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Geldern zur Verfügung. Davon sind rund 45 Prozent (542 Millionen Euro) für den Bereich der Agrarumweltmaßnahmen, einschließlich Vertragsnaturschutz, sowie für den Öko-Landbau und die Tierschutzmaßnahmen vorgesehen. Im alten Programm waren es 410 Millionen Euro. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgen die Bewilligungen in den nächsten Monaten.
Weitere stark nachgefragte Fördermaßnahmen sind unter anderem:
VertragsnaturschutzLandwirtinnen und Landwirte zeigen ein gesteigertes Interesse an zukünftigen Vertragsflächen. Dabei handelt es sich um eine voraussichtliche Größenordnung von 13 bis 15 Prozent. Die Angebote des Vertragsnaturschutzes sind durch sehr spezifische Bewirtschaftungsauflagen gekennzeichnet, mit denen die Lebensbedingungen wichtiger Zielarten wie zum Beispiel Feldlerche, Kiebitz, Uferschnepfe oder Feldhamster verbessert und der Erhalt und Entwicklung wertvoller Biotoptypen wie zum Beispiel Feuchtwiesen, artenreiche Mähweiden und Hecken gezielt unterstützt werden.
Extensive Grünlandnutzung
1.100 landwirtschaftliche Betriebe wollen zukünftig ihr gesamtes betriebliches Grünland extensiv, das bedeutet mit begrenztem Viehbesatz und ohne mineralische Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmittel, nutzen. Die Förderfläche steigt damit um rund neun Prozent. Im Vergleich zum intensiv genutzten Grünland sind die Artenzahlen auf extensiv genutztem Grünland höher.
Uferrand- und Erosionsschutzstreifen
Uferrand- und Erosionsschutzstreifen auf Ackerflächen werden insbesondere zum Schutz von Oberflächengewässern vor stofflichen Einträgen gefördert. Auf den mindestens fünf Meter breiten Streifen wird auf die ackerbauliche Nutzung und auf Dünger und Pflanzenschutzmittel zugunsten einer Begrünung verzichtet. Sie wurden in einem Umfang von 2.650 Hektar beantragt. Das entspricht einem Anstieg um etwa 20 Prozent.
Anbau von Zwischenfrüchten
Die Anträge auf Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten für den Gewässerschutz gingen etwas zurück. Dieser Rückgang ist nicht überraschend, da die Zwischenfrüchte eine große Rolle bei der Umsetzung des Greenings spielen. So müssen Landwirte seit diesem Jahr einen gewissen Anteil ihrer Flächen als sogenannte ökologische Vorrangflächen (zum Beispiel Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Ackerbrachen) vorhalten, um die Bedingungen für den Erhalt der Direktzahlungen zu erfüllen.
Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
Hier ist die Fördersumme rund viermal so hoch wie im letzten Förderzeitraum. Gründe sind die Erweiterung der Liste förderfähiger Rassen und die Verbesserung der Förderbeträge. Ziel ist das Aussterben alter Nutztierrassen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen zu verhindern.
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