Minister Pinkwart: Elektronische Gewerbeanmeldung macht das Gründen einfacher, schneller und digitaler
Das „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ startet am 1. Juli 2018
Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies künftig vom Sofa aus tun: Ab 1. Juli können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeige über die Webseiten der Wirtschaftskammern und das neue „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ an die Ordnungsbehörden versenden.
Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies künftig vom Sofa aus tun: Ab 1. Juli können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeige über die Webseiten der Wirtschaftskammern und das neue „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ an die Ordnungsbehörden versenden. Dieses Portal wird in den kommenden Monaten zu einer umfassenden Dienstleistungsplattform weiterentwickelt, damit die Wirtschaft mehr und mehr Verwaltungsvorgänge von zu Hause aus abwickeln kann.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „15 Jahre lang gab es vergebliche Versuche, nun haben wir gemeinsam mit den Kammern und den Kommunen den Durchbruch geschafft: Wer in Nordrhein-Westfalen ein Gewerbe anzeigen will, kann dies künftig bequem rund um die Uhr online machen. So machen wir das Gründen einfacher, schneller und digitaler, damit den jungen Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für den Aufbau ihres Geschäfts bleibt. Und das ist erst der Anfang: In den kommenden Monaten erweitern wir die Funktionalitäten unseres neuen Portals, damit mehr und mehr Behördengänge digital erledigt werden können. Damit sind wir weiter als andere – und sind bundesweit Vorreiter in der durchgängig digitalen Weiterleitung und Bearbeitung in vielen Kommunen.“
Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages, begrüßt den Schritt: „Wer sich im Handwerk selbstständig macht, will als Handwerker arbeiten und nicht halbtags im Büro sitzen. Deshalb begrüßen wir die Vereinfachungen für Gründerinnen und Gründer durch Digitalisierung.“
Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW, ergänzt: „So macht Nordrhein-Westfalen einen großen Schritt hin zu einer zeitgemäßen medienbruchfreien Kommunikation.“
Dadurch wird auch die Verwaltung effizienter: Denn die Kammern und die Ordnungsbehörden der Kommunen werden die Eingaben elektronisch weiterleiten und digital bearbeiten. „Digitalisierung bedeutet nicht, dass die Verwaltung elektronische Informationen annimmt, ausdruckt und dann analog bearbeitet“, erläutert Pinkwart. „Wir versetzen die Behörden vielmehr in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren.“
So sieht der weitere Zeitplan für das Gewerbe-Service-Portal.NRW aus:
- 01.07.2018: Elektronische Gewerbeanzeige startet, es besteht Zugang zu allen Dienstleistungen des Portals des Einheitlichen Ansprechpartners NRW (EA NRW).
- 01.10.2018: Bürger und Einzelunternehmen können sich über das Bürger-Service-Konto authentifizieren, weitere digitale Dienste und die elektronische Bezahlfunktion nutzen.
- 01.01.2019: Das neue Unternehmens-Service-Konto startet, über das Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen digitale Services in Auftrag geben und durch E-Payment bezahlen können. Um das Ausfüllen von Formularen zu erleichtern, können sie ihre personen- und unternehmensbezogenen Daten nach einmaliger Eingabe für viele Verwaltungsvorgänge nutzen.
Es ist geplant, weitere Verfahren auch aus dem Bereich der Wirtschaftskammern, z.B. Eintragung in die Handwerksrolle und weitere gewerberechtliche Erlaubnisverfahren, in das „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ zu integrieren. Bis Ende 2018 sollen alle nordrhein-westfälischen Kommunen angebunden sein und diese Leistungen unentgeltlich nutzen.
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