Minister Laumann zur Weltstillwoche 2023: Frauen sollten sich nicht zwischen Stillen und Berufstätigkeit entscheiden müssen
Arbeitsministerium informiert zu den Rechten von stillenden Arbeitnehmerinnen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat kompakte Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Frauen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Ärztinnen und Ärzte entwickelt.
Anlässlich der Weltstillwoche, die in diesem Jahr vom 2. bis 8. Oktober unter dem Motto ‚Stillen und Beruf – kenne deine Rechte‘ stattfindet, erklärte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Stillen fördert die Gesundheit von Mutter und Kind – das ist wissenschaftlich belegt. Bei der Rückkehr in den Beruf müssen Frauen dabei unterstützt werden, das Stillen fortsetzen zu können, wenn dies gewünscht ist. Denn klar ist: Frauen sollten sich nicht zwischen dem Stillen und der Berufstätigkeit entscheiden müssen. Arbeitgeber müssen also Bedingungen schaffen, die das Stillen, das Abpumpen und die Gabe von Muttermilch ermöglichen. Damit leisten sie auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in ihrem Betrieb.“
Verschiedene gesetzliche Regelungen, wie das Mutterschutzgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, schützen den Zeitraum rund um die Geburt und danach. Hier ist zum Beispiel auch festgehalten, dass stillende Frauen keine Mehr- oder Nachtarbeit leisten dürfen. Zudem haben Frauen in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung ihres Kindes ein Recht auf bezahlte Stillzeiten. Auf Verlangen der Stillenden gegenüber dem Arbeitgeber stehen ihnen mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten Stillzeit pro Arbeitstag zu. Es muss zudem ein privat nutzbarer Raum zum Stillen oder Milchgewinnen zur Verfügung stehen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat kompakte Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Frauen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Ärztinnen und Ärzte entwickelt. Diese Merkblätter sind in zehn verschiedenen Sprachen verfügbar und können kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden (Link: https://www.mags.nrw/mutterschutz-publikationen). Allgemeine sowie weitere Informationen rund um das Mutterschutzgesetz erhalten Sie auch in dem Leitfaden „Mutterschutz für schwangere oder stillende Frauen“ und dem Leitfaden „Mutterschutz für Arbeitgeber“ der Bundesregierung https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen.
Hintergrund
Die Weltstillwoche ist eine von der "World Alliance for Breastfeeding Action" (WABA) organisierte Aktionswoche. Sie wird jährlich in 120 Ländern abgehalten.
Stillen fördert auf vielfältige Weise die Gesundheit von Müttern und Kindern: Muttermilch stärkt die Abwehrkräfte. Gestillte Kinder haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für Übergewicht oder den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten. Frauen, die gestillt haben, haben ein geringeres Risiko für Brustkrebs, Eierstockkrebs, Diabetes Typ 2 sowie Herz-Kreislauf-Krankheiten. Das Stillen stärkt neben der Gesundheit auch die emotionale Bindung von Mutter und Kind.
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