Landesregierung erleichtert Zugang zur Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen
Arbeits- und Gesundheitsminister Laumann: Mit der Verfahrensvereinfachung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung
Das Schulministerium und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln ein Verfahren entwickelt, um Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland den Zugang zur Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen zu erleichtern.
Das Schulministerium und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln ein Verfahren entwickelt, um Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland den Zugang zur Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen zu erleichtern. Hierzu hat die Bezirksregierung Köln eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Personen mit bestimmten Schulzeugnissen aus den Ländern Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und aus der Ukraine die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses mit einem Schulabschluss der Sekundarstufe I grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung nachweisen können. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern, die in der Allgemeinverfügung nicht erfasst sind, können die Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe zudem ab sofort eine Vorabanerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I beantragen.
„Angehende Fachkräfte und Angehörige der Pflege- und Gesundheitsfachberufe leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine gute Gesundheitsversorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Der demographische Wandel sowie der Arbeits- und Fachkräftemangel in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen erfordern hier neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie, um auch zukünftig eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen sicherzustellen”, erklärt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Ein unentbehrlicher Baustein zur Fachkräftesicherung sei dabei auch die Anwerbung von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland. “Hier liegen große Ausbildungspotenziale, die wir nutzen und fördern sollten. Wir stehen im internationalen und bundesweiten Wettbewerb um ausländische Bewerberinnen und Bewerber. Umso mehr freut es mich, dass es uns nun gelungen ist, weitere Hürden des Ausbildungszugangs für ausländische Bewerberinnen und Bewerber abzubauen und Nordrhein-Westfalen für angehende Fachkräfte aus dem Ausland noch attraktiver zu machen.”
Schulministerin Dorothee Feller ergänzte: „Im Wettbewerb um die Fachkräfte von heute und morgen können wir nicht an den Verfahren von gestern festhalten. Im Gegenteil: Wir müssen uns um Bewerberinnen und Bewerber bemühen und ihnen den Weg in die so wichtigen Pflege- und Gesundheitsberufe so einfach wie möglich machen. Die neue Regelung erfüllt diesen Anspruch und sichert gleichzeitig die hohe Qualität unserer Ausbildungsberufe.”
Hintergrund
Voraussetzung für den Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung ist der Nachweis einer zehnjährigen Schulbildung. Daneben müssen Bewerberinnen und Bewerber vor Ausbildungsbeginn ihre Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung sowie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Personen aus dem Ausland müssen ihren Schulabschluss anerkennen lassen, um eine Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf beginnen zu können. Dieses oftmals langwierige Verfahren konnte von den potenziellen Auszubildenden bislang nicht vom Ausland aus betrieben werden.
Die Allgemeinverfügung und weitergehende Informationen sind hier bei der Bezirksregierung Köln abrufbar:
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