Minister Laumann: Wir helfen ausländischen Pflegekräften beim Start in Deutschland

„Willkommensgeld NRW“ in Höhe von 3.000 Euro für ausländische Pflegefachkräfte

2. Mai 2022
Das Bild zeigt eine lächelnde alte Frau im Gespräch mit einer anderen Person.

Mit einem „Willkommensgeld NRW“ in Höhe von 3.000 Euro will Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ausländischen Pflegekräften den beruflichen Neustart in Nordrhein-Westfalen erleichtern.

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Mit einem „Willkommensgeld NRW“ in Höhe von 3.000 Euro will Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ausländischen Pflegekräften den beruflichen Neustart in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Das Angebot richtet sich an Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die in ihrem Heimatland bereits als Pflegefachkräfte gearbeitet und sich für einen Wechsel nach Deutschland entschieden haben. Bis zur vollständigen Anerkennung ihrer fachlichen Qualifikation müssen sie hier häufig eine Anpassungsqualifizierung durchlaufen und können in ihrer ersten Zeit in Deutschland nur als Pflegehilfskräfte mit entsprechend geringerer Bezahlung arbeiten.

„Die Corona-Pandemie hat den Fachkräftemangel in der Pflege noch einmal verschärft. Deshalb setzen wir neben Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung auch auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften“, sagte Minister Laumann. „Mit dem Willkommensgeld wollen wir ihnen die Entscheidung für eine Arbeitsaufnahme in Nordrhein-Westfalen erleichtern und ihnen beim Neuanfang helfen.“ Das Angebot richte sich ausdrücklich auch an geflüchtete Pflegefachkräfte aus der Ukraine, betonte Laumann.

Das „Willkommensgeld NRW“ soll unter anderem die Kosten des Visums und der Einreiseerlaubnis, der Unterkunft bei der Einreise, der Erstausstattung der Wohnung und des Lebensunterhalts im Anerkennungsverfahren abfedern. Bei den Pflegekräften werden grundlegende Deutschkenntnisse bereits vorausgesetzt. Allerdings müssen sie neben der fachlichen Anpassungsqualifizierung häufig auch an zusätzlichen, berufsspezifischen Sprachkursen teilnehmen, um in Deutschland eine Tätigkeit als Pflegefachkraft ausüben zu können.

Um das „Willkommensgeld NRW“ zu erhalten, müssen die ausländischen Pflegekräfte ihre in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, den Zwischenbescheid der Bezirksregierung Münster zum Berufsanerkennungsverfahren sowie einen Arbeitsvertrag als Pflegekraft bei einer Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen vorlegen.

Zentrale Stelle für die Umsetzung des „Willkommensgeldes NRW“ ist die LandesGewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V. (LGH). Bei der LGH ist die „Fachstelle zur Koordinierung der Einwanderung von Fachkräften“ angesiedelt, die sich um Fachkräfte jeder Profession, also auch im Gesundheitswesen, kümmert. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bietet sie gute Voraussetzungen dafür, die Auszahlung des „Willkommensgeldes NRW“ effizient zu organisieren.

Insgesamt können 2.500 Personen mit dem „Willkommensgeld NRW“ unterstützt werden. Dafür stehen bis 7,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Zur Information der Interessentinnen und Interessenten hat die LGH eine Website zum „Willkommensgeld NRW “eingerichtet (www.willkommensgeld.lgh.nrw), außerdem bereitet das Ministerium einen entsprechenden Flyer vor.

 

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