Minister Laumann: Verkaufsstopp für Himmelslaternen im Onlinehandel
Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen lässt unsichere Produkte vom Markt entfernen
Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen nimmt den Onlinehandel mit sogenannten Himmelslaternen unter die Lupe: Dabei wurden bereits vier in Nordrhein-Westfalen ansässige Anbieter überprüft.
Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen nimmt den Onlinehandel mit sogenannten Himmelslaternen unter die Lupe: Dabei wurden bereits vier in Nordrhein-Westfalen ansässige Anbieter überprüft. In allen Fällen ist anschließend aufgrund der Gefährlichkeit der Produkte umgehend ein Verkaufsstopp erwirkt worden. Darüber hinaus sollen mit Unterstützung von anderen Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und Europa weitere Anbieter kontrolliert werden, die ihren Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens haben. Das Abbrennen von Himmelslaternen hatte Anfang des Jahres für großes Aufsehen gesorgt, weil dies im Krefelder Zoo zu einem verheerenden Brand geführt hatte, bei dem nach jüngsten Medienberichten über 50 Affen ums Leben kamen.
„Die Verwendung von Himmelslaternen ist verboten. Aber der Verkauf der Produkte ist bislang erlaubt. Das kann man mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehen“, sagt Arbeitsminister Laumann. „Der freie Warenverkehr in Europa ist ein hohes Gut. Deshalb sind markteinschränkende Maßnahmen mit Hürden verbunden. Das akzeptiere ich natürlich. Wir als Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen werden aber alle Instrumente nutzen, die wir bei der Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit haben, um diese unsicheren Produkte vom Markt zu nehmen. Wir haben bereits die nach unseren Recherchen in Nordrhein-Westfalen ansässigen Anbieter von Himmelslaternen überprüft und den Verkauf vorerst untersagt.“
Zudem werde die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit einer Meldung an die Europäische Kommission versuchen, auch in Brüssel für das Thema zu sensibilisieren, um diese unsicheren Produkte möglichst europaweit aus dem Verkehr zu ziehen. Und es sei geplant, im Onlinehandel in Zusammenarbeit mit diversen Verkaufsplattformen auch gegen Angebote außereuropäischer Verkäufer vorzugehen. Denn, so Laumann: „Wir werden das Problem nicht alleine auf nationaler Ebene lösen können.“
Zum Hintergrund:
Himmelslaternen bestehen in der Regel aus einer dünnen, nach unten geöffneten Papiertüte (Reispapier oder Seidenpapier), die durch dünne Hölzer und Drähte aufgespannt wird. In der Öffnung wird ein mit brennbarer Flüssigkeit oder mit Wachs getränkter Baumwollstoff o. ä. Brennmaterial befestigt und angezündet. Durch die entstehende Hitze steigt die Himmelslaterne (wie ein Heißluftballon) auf. Die Brenndauer beträgt zwischen 5 und 20 Minuten und die Steighöhe kann bis zu 500 Meter betragen. Himmelslaternen sollten eigentlich nach kurzer Zeit verlöschen und gefahrlos zur Erde sinken. Aber: Aufgrund der leichten Bauweise werden sie bereits bei wenig Wind unkontrollierbar abgetrieben. Gehen sie irgendwo nieder und brennen noch, können sie Brände auslösen. Darüber hinaus können Himmelslaternen aufgrund ihrer Steighöhe den Flugverkehr stören.
Nach den Ereignissen in Krefeld werden aktuell Himmelslaternen durch die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen in ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörden massiv auf ihre Verkehrsfähigkeit überprüft. Da diese Produktgattung vorrangig im Onlinehandel angeboten wird, hat das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW (LIA.nrw) als Geräteuntersuchungsstelle im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Onlinemarktanalyse durchgeführt. Dabei konnten in Nordrhein-Westfalen vier Anbieter von Himmelslaternen ermittelt werden, welche unverzüglich durch die Bezirksregierungen aufgesucht und kontrolliert wurden. Zwei Anbieter gaben an, Himmelslaternen schon länger nicht mehr zu verkaufen. Den anderen zwei Anbietern wurde der weitere Verkauf untersagt. Außerdem wurden Produktproben genommen, die durch die Geräteuntersuchungsstelle sicherheitstechnisch geprüft wurden, wodurch deren Gefährlichkeit bestätigt wurde. Gleichzeitig wird auf Bestreben des MAGS eine länderübergreifende Marktüberwachungsaktion zum Thema Himmelslaternen durchgeführt, um in Deutschland eine spürbare Marktbereinigung zu erreichen.
Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Telefon: | 0211 855-3118 |
---|---|
E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |