Minister Laumann und Ministerin Heinen-Esser: Hinschauen, dass es den Arbeitern auf unseren Feldern und in den Schlachthöfen gut geht und Hygieneauflagen eingehalten werden
Nordrhein-Westfälischer Arbeitsschutz überprüft landesweit die Unterkünfte von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft und Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie
Das Arbeitsministerium wird im Mai verstärkt die Umsetzung der besonderen Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft überprüfen.
Das Arbeitsministerium wird im Mai verstärkt die Umsetzung der besonderen Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft überprüfen. Dabei sollen die Arbeitsschützer des Landes insbesondere auch die Unterkünfte von Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie kontrollieren.
„Gerade in der jetzigen Zeit kommt dem Arbeits- und Infektionsschutz in der Saisonarbeit und bei der Unterbringung von Werkvertragsnehmern in der Fleischindustrie eine besondere Bedeutung zu. Deshalb wollen wir mit dieser Aktion ein klares Signal setzen“, begründet Arbeitsminister Karl-Josef Laumann die Aktion.
Bei der Durchführung der Arbeitsschutzüberprüfungen werden ergänzend zu den grundsätzlichen Arbeitsschutzvorgaben auch die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem SARS‑CoV‑2-Virus überprüft. Sofern bei Prüfungen gravierende Verstöße festgestellt werden, wird die Arbeitsschutzverwaltung in Abstimmung mit den Ordnungsämtern und Gesundheitsämtern vor Ort schnell und konsequent Maßnahmen anordnen.
Die Kontrollen erfolgen in Abstimmung mit dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. Ministerin Ursula Heinen-Esser: „Es ist erfreulich, dass die gemeinsamen Anstrengungen und Aufrufe dazu geführt haben, dass sich die Lage auf dem Saisonarbeitskräftemarkt entspannt hat und die Erntesaison gut angelaufen ist. Inländische und ausländische Arbeitskräfte unterstützen die Betriebe und tragen dazu bei, dass wir trotz Corona-Krise regionale Vielfalt auf unseren Tellern bewahren. Um dies nicht zu gefährden, sind in allen Betrieben entlang der Lebensmittelkette vom Acker bis zum Handel zwingend die geltenden strengen Hygieneauflagen einzuhalten und sicherzustellen.“ So müssen neu ankommende Erntehelfer zunächst 14 Tage in Quarantäne. Während der gesamten Aufenthaltsdauer gelten strenge Hygienevorschriften und konsequente Abstandsregeln.
Bei den Betriebsprüfungen setzt die Arbeitsschutzverwaltung einen Schwerpunkt auf die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen in den Sammelunterkünften der Saisonarbeiter sowie der Unterkünfte von Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie, da hier bei fehlenden Schutzmaßnahmen ein besonderes Infektionsrisiko entstehen kann.
Minister Laumann: „Wir haben intensiv um diese Arbeitskräfte geworben, um auch in Zeiten der Corona-Pandemie eine hochwertige Lebensmittelversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das verpflichtet uns jetzt auch genau hinzuschauen: Geht es den Menschen auf unseren Feldern und in den Schlachthöfen gut und tun ihre Arbeitgeber alles dafür, dass es so bleibt.“
Hintergrund:
Das Arbeitsministerium hat zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium eine Handlungshilfe zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft veröffentlicht. Diese wurde den Betrieben über die nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände zur Verfügung gestellt, damit beim Einsatz von Saisonarbeitskräften kein erhöhtes Infektionsrisiko entsteht.
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