Minister Laumann: Lohndumping im Friseurhandwerk bekämpfen
Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk wird allgemeinverbindlich
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Vergütungstarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. März 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Vergütungstarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. März 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. „Damit haben nun alle Auszubildenden im Friseurhandwerk Anspruch auf die zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Entgelte“, so der Minister.
Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht. Von der Allgemeinverbindlichkeit profitieren beide Seiten, die Auszubildenden und die Betriebe des Friseurhandwerks in Nordrhein-Westfalen. Minister Laumann: „Einheitliche Voraussetzungen schützen einerseits die angehenden Friseurinnen und Friseure vor Lohndumping und anderseits ihre Arbeitgeber vor Wettbewerbsverzerrungen durch Ausbeuterbetriebe.“
Für alle Auszubildenden gilt nunmehr, dass sie im ersten Ausbildungsjahr monatlich 480 Euro erhalten und im zweiten Ausbildungsjahr 595 Euro. Im dritten Ausbildungsjahr erhöht sich das Entgelt auf 715 Euro. Ab August steigen die Ausbildungsvergütungen durch eine Tariferhöhung auf 510 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 620 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 740 Euro im dritten Jahr.
Die Allgemeinverbindlichkeit zum Schutz der Auszubildenden im Friseurhandwerk wurde in den letzten Jahren mehrfach durch das Ministerium bestätigt.
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