Minister Laumann eröffnet „Büro für faire Arbeit“ in Emmerich

Neue Anlaufstelle für von Ausbeutung betroffene Arbeitsmigrantinnen und -migranten in der Grenzregion

19. Oktober 2023
Karl-Josef Laumann

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, das „Büro für faire Arbeit“, ein muttersprachliches Beratungsangebot für Arbeitsmigrantinnen und -migranten, in Emmerich eröffnet.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, das „Büro für faire Arbeit“, ein muttersprachliches Beratungsangebot für Arbeitsmigrantinnen und -migranten, in Emmerich eröffnet. Emmerich ist als Teil der Grenzregion zu den Niederlanden besonders von der Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten betroffen. Betroffene sind in vielen Fällen in den Niederlanden in Zeitarbeit in der fleischverarbeitenden Industrie angestellt, aber in Nordrhein-Westfalen in menschenunwürdigen Wohnunterkünften untergebracht. In dem „Büro für faire Arbeit“, welches in die Räume der städtischen Begegnungsstätte Ebkes gezogen ist, bietet das Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ künftig immer mittwochs für Betroffene Sprechstunden an. Das Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“, welches verschiedene Beratungsangebote für von Arbeitsausbeutung Betroffene anbietet, wird insgesamt vom Land und der EU für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 mit rund 1,9 Millionen Euro gefördert.

„Oftmals müssen wir in der Grenzregion beobachten, wie unterschiedliche nationalstaatliche Vorgaben und Zuständigkeiten ausgenutzt werden, um auf dem Rücken vulnerabler Menschen Profit zu machen. Hier senden wir das klare Signal: Wir lassen die Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, die darunter leiden, nicht allein. Mit dem Büro für faire Arbeit haben wir in Emmerich eine Anlaufstelle geschaffen, an die sie sich für rechtliche Beratung und Begleitung wenden können. Ich danke der Stadt Emmerich dafür, dass sie die Räumlichkeiten für das Beratungsbüro zur Verfügung stellt“, erklärt Minister Laumann.

„Ich bin dankbar für das Signal, das vonseiten des Landes Nordrhein-Westfalen mit dieser Maßnahme ausgeht. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es an niedrigschwelligen Anlaufstellen mit kompetentem Personal mangelt. Die neue Beratungsmöglichkeit hier im Stadtzentrum kann ein Baustein sein, um Arbeitsmigranten in ihren Rechten zu stärken und so die unzumutbaren Lebensumstände der Menschen zu bekämpfen“, äußert sich Peter Hinze, Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein.

Der Projektträger von „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“‚ „Arbeit und Leben“, ist bereits seit längerer Zeit durch aufsuchende Arbeit in der Grenzregion im Kreis Kleve aktiv und arbeitet dabei auch mit zahlreichen Akteuren auf deutscher und niederländischer Seite zusammen. Das Besondere: Die Beratung und Begleitung der Betroffenen erfolgt in Muttersprache – auch im „Büro für faire Arbeit“.

„Die muttersprachliche Beratung vor Ort ist der einzige Weg, um die Missstände effektiv zu bekämpfen, ohne dass es zulasten der Arbeiter und Arbeiterinnen geht. Die Förderung ermöglicht es uns, in der deutsch-niederländischen Grenzregion noch stärker als zuvor präsent zu sein. Unser heute eröffnetes Beratungsbüro in Emmerich ist ein deutliches Signal dafür. Die Beratungsarbeit ist und bleibt sehr herausfordernd, die enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, der Polizei und allen anderen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren hat für uns deshalb oberste Priorität: Nur gemeinsam werden wir erfolgreich sein!“, so Dr. David Mintert, Landesgeschäftsführer Arbeit und Leben NRW.

Hintergrundinformationen

Das Land fördert zahlreiche Beratungsangebote für Menschen, die von prekären oder ausbeuterischen Arbeitsbedingungen betroffen sind. Dazu gehören die Beratungsstellen Arbeit (https://www.mags.nrw/beratungsstellen-arbeit), die es in jeder Gebietskörperschaft des Landes gibt, aber auch Projekte, die auf spezielle Zielgruppen fokussieren. Das Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ (https://www.arbeitundleben.nrw/arbeitnehmerfreizuegigkeit) richtet sich insbesondere an EU-Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen betroffen sind, und führt neben Einzelfallberatung auch Vor-Ort-Aktionen durch.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in der Fleischverarbeitung finden sich in einer kostenlosen Broschüre des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die zur kostenlosen Bestellung oder zum Download bereitsteht unter: https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Arbeitsschutz_in_der_Fleischverarbeitung/5

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de