Minister Laumann erklärt Tarifverträge für Sicherheitsbranche und Gastronomie-Azubis allgemeinverbindlich

Verbindliche Ausbildungsvergütung für knapp 7.500 Auszubildende im Gastgewerbe und neue verbindliche Löhne für circa 33.000 Beschäftigte in der Sicherheitsbranche

30. April 2019
phb Ausbildung Koch

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Tarifverträge für Auszubildende für das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe erneut für allgemeinverbindlich erklärt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Tarifverträge für Auszubildende für das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
 
Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung sei die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument, so Laumann: „Tarifverträge sichern eine einheitliche Entlohnung für alle Beschäftigten. Gleichzeitig schützen sie die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen und nicht zuletzt helfen sie, dringend benötigte Fachkräfte für die jeweiligen Branchen zu gewinnen.“ Der Minister freue sich daher, dass die Tarifpartner einmal mehr einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt haben.
 
Die Auszubildenden im Gaststätten- und Hotelgewerbe haben rückwirkend zum 1. Februar 2019 neben dem Anspruch auf eine Jahressonderzahlung ein Anrecht auf tarifliche Entlohnung in Höhe von monatlich 750 Euro im ersten, 880 Euro im zweiten und 1.000 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
 
Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe gilt rückwirkend zum 1. April 2019. Die nun verbindlich festgeschriebenen Löhne bewegen sich zwischen 10,58 Euro pro Stunde für Mitarbeiter beispielsweise im Objektschutz und Pfortendienst und 16,26 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit einer IHK-Prüfung. Ab dem 1. Januar 2020 erhöhen sie sich auf elf Euro bzw. 16,75 Euro.
 

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de