Minister Laumann: Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erhalten
Arbeitsschutz überprüft in der „Woche des Arbeitsmittels“ ab 6. November 2017 Gabelstapler und Krane
„Arbeitsmittel wie Gabelstapler und Krane sollen eigentlich das Arbeitsleben der Beschäftigten erleichtern. Bei schlechter Wartung, fehlender Sachkenntnis oder leichtsinnigem Einsatz können sie jedoch zu einer Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten werden“, sagte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, zum Start der „Woche des Arbeitsmittels“.
„Arbeitsmittel wie Gabelstapler und Krane sollen eigentlich das Arbeitsleben der Beschäftigten erleichtern. Bei schlechter Wartung, fehlender Sachkenntnis oder leichtsinnigem Einsatz können sie jedoch zu einer Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten werden“, sagte heute der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, zum Start der „Woche des Arbeitsmittels“. Durchschnittlich sterben jährlich fünf Menschen durch Arbeitsunfälle, bei denen Gabelstapler oder Krane beteiligt waren. Allein die Zahl der meldepflichtigen Unfälle mit diesen Arbeitsmitteln liegt in Nordrhein-Westfalen bei über 2.500 im Jahr.
Der staatliche Arbeitsschutz soll daher ab kommenden Montag (6. November 2017) in der Woche des Arbeitsmittels in 300 nordrhein-westfälischen Betrieben, die schwere Lasten bewegen (zum Beispiel Logistik, Transport, Baugewerbe, Metallverarbeitung), überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz von Gabelstaplern und Kranen eingehalten werden. Dabei geht es unter anderem um den technischen Zustand der Arbeitsmittel und die Qualifikationen der Beschäftigten, die die Arbeitsmittel bedienen.
„Diese Vorschriften haben das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern und Unfälle zu vermeiden. Daher müssen die Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Stapler und Krane ordentlich gewartet sind und die Beschäftigten über die notwendige Sachkenntnis verfügen“, sagte Laumann weiter. Auch auf einen zu leichtsinnigen Einsatz dieser Arbeitsmittel durch die Beschäftigten solle geachtet werden. „Nur so kann die Zahl der Arbeitsunfälle weiter gesenkt werden. Das ist im Interesse der Unternehmen, der Beschäftigten und ihrer Angehörigen.“
Gabelstapler und Krane, die sicherheitstechnische Mängel aufweisen, dürfen zum Schutz der Beschäftigten nicht mehr verwendet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Stilllegungen und Bußgelder. „Uneinsichtige Betriebe“ müssen zudem mit weiteren Kontrollen rechnen.
Hintergrundinformationen
Gabelstapler und Krane, inklusive der sogenannten „Anschlagmittel“ wie Ketten, Seile und Hebebänder, sind laut Statistik „besonders unfallträchtig“. Die Woche des Arbeitsmittels soll die Unternehmen für die Gefahren beim Einsatz bestimmter Arbeitsmittel sensibilisieren. Die Kontrollen sollen dazu beitragen, dass die Arbeitgeber ihren arbeitsschutzrechtlichen Pflichten nachkommen. Arbeitsmittel ist der Oberbegriff für Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. Sie müssen sicher und gesundheitsgerecht verwendet werden können.Bei Fragen, Beschwerden und konkreten Hinweisen auf Arbeitsschutzmängel erreichen Sie die Arbeitsschützer bei den Bezirksregierungen unter dem Arbeitsschutz-Telefon Nordrhein-Westfalen - 0211 855 3311 oder im Internet unter www.arbeitsschutz.nrw.
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