Minister Kutschaty: Die Verwaltungsgerichte bewältigen die Flut an Asylverfahren durch beeindruckendes Engagement

5. Mai 2017

Die Zahl der Asylverfahren bei den Gerichten steigt an. Im Jahr 2016 sind bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen 51.428 Hauptsache- und Eilverfahren in Asylsachen eingegangen, im Jahr 2015 waren es noch 21.219. Damit hat sich die Zahl der Asylverfahren mehr als verdoppelt. In den ersten drei Monaten des Jahres 2017 sind sogar bereits 23.882 Verfahren eingegangen.

Justiz

Die Zahl der Asylverfahren bei den Gerichten steigt an. Im Jahr 2016 sind bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen 51.428 Hauptsache- und Eilverfahren in Asylsachen eingegangen, im Jahr 2015 waren es noch 21.219. Damit hat sich die Zahl der Asylverfahren mehr als verdoppelt. In den ersten drei Monaten des Jahres 2017 sind sogar bereits 23.882 Verfahren eingegangen.
 
Justizminister Thomas Kutschaty: „Die Landesregierung hat die Verwaltungsgerichte seit dem Jahr 2015 um insgesamt 59 neue Stellen für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gestärkt. Durch diese personelle Verstärkung, aber vor allem aufgrund der hohen Leistungsbereitschaft der Richterinnen und Richter sowie aller weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgerichte ist es sogar gelungen, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Hauptsacheverfahren landesweit von 7,6 Monaten im Jahr 2015 auf 5,8 Monate im Jahr 2016 zu reduzieren. In Eilverfahren ist die Bearbeitungsdauer im letzten Jahr ebenfalls gesunken auf nunmehr durchschnittlich drei Wochen. Im Jahr 2015 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit noch knapp einen Monat.“
 
Der deutliche Anstieg an verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren ist da-rauf zurückzuführen, dass das Bundesamt für die Migration und Flüchtlinge (BAMF) jetzt die Aktenberge der letzten Jahre abarbeitet. Leider geht dies oftmals auf Kosten der Qualität. Denn nach den Berichten der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte weisen viele Bescheide des Bundesamtes gravierende Mängel auf, die dann das Gericht abarbeiten muss. Die Probleme unserer Verwaltungsgerichte mit dem BAMF gehen noch erheblich weiter. Denn das Bundesamt beantwortet sehr häufig gerichtliche Anfragen zur Sachaufklärung nicht oder nur sehr zögerlich, die Sachbearbeiter sind weder telefonisch noch schriftlich für die Gerichte zu erreichen, Verfahrensbeschleunigungen, wie zum Beispiel die schnelle Übersendung der Akten werden nicht gefördert.
 
„Die fehlende Kooperation und die fehlende Gründlichkeit bei der Bearbeitung der Asylverfahren durch das BAMF behindert erheblich die Arbeit unserer Gerichte, die den Job des BAMF und den des Bundesinnenministers gleich miterledigen müssen. Je schlechter die Asylbescheide sind, desto größer ist die Klagewelle“, so Kutschaty.
 
„Wenn das Bundesamt seine Arbeit gründlich machen würde, wäre unseren Verwaltungsgerichten schon sehr geholfen. Doch auch die Landesregierung wird handeln und weitere Richterinnen und Richter einstellen. Das sind wir den Verwaltungsgerichten schuldig. Wenn wir das Tempo halten wollen, müssen wir sie rechtzeitig unterstützen. Denn Danke sagen allein reicht nicht“, so der Justizminister weiter.
 

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