Minister Krischer: Mit dem Nahmobilitätsprogramm fördern wir 23 weitere Rad- und Fußwegeprojekte
Nahmobilitätsprogramm umfasst in diesem Jahr damit Fördermittel von 105 Millionen Euro für 276 Projekte
Das Umwelt- und Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen fördert 23 weitere Rad- und Fußwegeprojekte. Hierfür stellt das Ministerium ein zweites Nahmobilitätspaket mit einem Volumen von rund 7,5 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.
Das Umwelt- und Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen fördert 23 weitere Rad- und Fußwegeprojekte. Hierfür stellt das Ministerium ein zweites Nahmobilitätspaket mit einem Volumen von rund 7,5 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Insgesamt umfasst das diesjährige Nahmobilitätsprogramm damit Fördermittel von 105 Millionen Euro für 276 Projekte.
„Wir wollen die Rad- und Fußwegeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen deutlich ausbauen. Sie ist zusammen mit dem öffentlichen Personenverkehr das Rückgrat der Mobilität der Zukunft. Hierfür sind große Investitionen und Innovationen erforderlich, die wir als Land umfangreich unterstützen“, sagte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer: „Mit dem zweiten Teil unseres Nahmobilitätsprogramms fördern wir 23 weitere Rad- und Fußwegeprojekte. Damit erhalten alle baureifen Projekte eine Förderung. Es freut mich, dass wir gemeinsam mit den Kommunen jetzt viele weitere Maßnahmen zum Ausbau der Rad- und Fußwege in die Umsetzung bringen können. Die Mobilität wird so Stück für Stück umweltfreundlicher, komfortabler und sicherer.“
Mit den Mitteln aus dem Nahmobilitätsprogramm 2022 Teil 2 werden beispielsweise Rad- und Gehwege neu gebaut, verbreitert oder erneuert. Hierzu gehören unter anderem die Anlage einer Radwegeverbindung entlang der Linie 18 in Hürth, der Neubau eines Radweges an der K 34 von Balve-Mellen Richtung Sorpesee oder die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Freibad Löhne. Außerdem sind die finanzielle Unterstützung der 16. Fahrradkommunalkonferenz in Aachen sowie Modal-Split-Erhebungen Bestandteil des Programms.
Die Mittel des Bundes kommen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, das wiederum Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist. Das Land stockt diese Mittel auf. Insgesamt beträgt die Förderung so bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Weitere Informationen:
- Eine Übersicht der geförderten Projekte ist als Anlage beigefügt.
- Informationen zu vorherigen Nahmobilitätsprogrammen: https://www.vm.nrw.de/verkehr/nahmobilitaet/index.php
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