Minister der Finanzen Lienenkämper: Familien bei Wohneigentum gezielt unterstützen

17. September 2021
phb Hausbau Haus

Den Ersterwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien zu fördern, ist das Ziel einer Entschließung, die auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Bundesrat beraten und an die Ausschüsse überwiesen wurde.

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Den Ersterwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien zu fördern, ist das Ziel einer Entschließung, die auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein am heutigen Freitag (17. September) im Bundesrat beraten und an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Bundesregierung soll prüfen, welche Möglichkeit die Länder haben, Ausnahmen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer zuzulassen. Die Initiative der beiden Länder greift ein bereits 2017 von Nordrhein-Westfalen eingebrachtes Anliegen wieder auf.
 
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung. Gerade für Familien bedeutet ein Eigenheim ein großes Stück gelebte Freiheit und Planungssicherheit. Die Hürden, denen gerade junge Familien beim Immobilienerwerb gegenüberstehen, sind angesichts weiter steigender Immobilienpreise noch größer geworden. Nordrhein-Westfalen hält es daher für geboten, Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge Familien bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum zu unterstützen. Eine Freibetragsregelung bei der Grunderwerbsteuer, wie sie seit Jahren von Nordrhein-Westfalen vertreten und heute noch einmal nachdrücklich gefordert wird, ist dazu ein geeignetes Mittel.“
 
„Wir werden bei dem Thema nicht lockerlassen. Es ist nicht hinnehmbar, dass andere Länder die notwendige Entlastung junger Familien beim Traum von den eigenen vier Wänden blockieren“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Familienminister Joachim Stamp.
 
Hintergrund:
Die Grunderwerbsteuer ist, etwa neben den Vermittlungskosten ein wesentlicher Bestandteil der Erwerbsnebenkosten. Die Erwerbsnebenkosten wiederum können im Regelfall nur aus den persönlichen Ersparnissen bestritten werden, das stellt ein gewichtiges Hemmnis für die Bildung von Wohneigentum dar. Deshalb soll mit der Entschließung nun die Bundesregierung den Ländern Möglichkeiten einräumen, einen persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Ziel ist, so einen wirksamen Beitrag zu leisten, um mehr privates Wohneigentum zu ermöglichen – Deutschland steht im OECD-Vergleich auf dem vorletzten Platz.
 
Bereits am 22. September 2017 hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, zeitnah einen Gesetzentwurf einzubringen, der im bundesgesetzlich geregelten Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbe von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten durch natürliche Personen eine entsprechende Freibetragsregelung vorsieht. Dieser Antrag wurde im Bundesrat behandelt und zur weiteren Bearbeitung an die Ausschüsse überwiesen.
 
 
 

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