Mehr Geld für Amtsanwälte
Den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten wird ab dem 1. Januar 2019 eine Strukturzulage in Höhe von rund 90 Euro monatlich gewährt. Dies hat der Landtag beschlossen.
Den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten wird ab dem 1. Januar 2019 eine Strukturzulage in Höhe von rund 90 Euro monatlich gewährt. Dies hat der Landtag beschlossen.
Damit wird eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung beseitigt, denn die Zulage wurde bereits 1971 als ‚Harmonisierungszulage‘ im Zuge der Vereinheitlichung der Besoldung zwischen Bund und Ländern eingeführt. Besoldungsrechtliche Sonderlaufbahnen wie der Gerichtsvollzieherdienst und die Amtsanwaltschaft waren seinerzeit ausgenommen worden. Den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern wird die genannte Zulage bereits seit 1990 gewährt.