Mehr Fairness und Transparenz dank europäischem Urteil zum Kredit-Scoring
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Kredit-Scoring nicht automatisch über eine Kreditgewährung oder das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen entscheiden darf.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Kredit-Scoring nicht automatisch über eine Kreditgewährung oder das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen entscheiden darf. Dies kann für Verbraucher bei jedem Online-Shopping relevant sein, wenn etwa ein Kauf auf Rechnung angeboten wird.
Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Ich begrüße die klarstellende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. So erhalten betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf mehr Transparenz bei der Kreditgewährung. Nordrhein-Westfalen hat sich schon in der Vergangenheit bei Verbraucherschutzministerkonferenzen für eine datensparsame und transparente Score-Bildung eingesetzt. Hier ist aber noch viel Luft nach oben: Wir appellieren daher an die Schufa und an weitere Wirtschaftsauskunfteien, mehr Licht in das Zustandekommen des jeweiligen Score-Wertes von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bringen. Dazu gehört die Bereitstellung verbraucherschutzfreundlicher Angebote. Zudem sollte der Bund jetzt für eine faire, datensparsame und transparente Score-Bildung durch Wirtschaftsauskunfteien und Finanzdienstleister eintreten.“
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium empfiehlt ebenfalls, jährlich die kostenlose Schufa-Auskunft gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu nutzen, um eigene Eintragungen und den Schufa-Score zu überprüfen.
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