Luftreinhalteplanung in Köln: Landesregierung legt Revision gegen OVG-Urteil ein
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster vom 12.09.2019 fristwahrend Revision eingelegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster vom 12.09.2019 fristwahrend Revision eingelegt. Das OVG hatte die Bezirksregierung Köln verurteilt, den Luftreinhalteplan Köln fortzuschreiben und hierbei neue Prognosen zur Stickstoffdioxid-Belastung im Jahr 2020 unter Einbeziehung aktuellster Daten zu erstellenWegen der grundsätzlichen Bedeutung der angesprochenen Rechtsfragen hat das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Unabhängig von den Revisionen – zuvor hatte das Land gegen ein vergleichsbares Urteil des OVG zum Luftreinhalteplan Aachen ebenfalls Revision eingelegt – hat die Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit den Städten Aachen und Köln unmittelbar nach den Urteilen begonnen, neue Prognosen zur Stickstoffdioxid-Belastung zu erarbeiten, um die Luftreinhaltepläne fortzuschreiben. Eine wichtige Neuerung ist dabei eine vom Umweltbundesamt im September veröffentlichte Aktualisierung der Emissionsfaktoren, mit der die Realemissionen aus dem Straßenverkehr besser berücksichtigt werden.
Diese neuen Faktoren müssen zunächst in die bestehenden Berechnungsmodelle eingearbeitet werden, eine Fertigstellung wird für Dezember 2019 erwartet. Die notwendigen Verkehrszählungen in Aachen und Köln werden voraussichtlich bis Ende Januar 2020 abgeschlossen sein. Auf dieser Basis erfolgt dann im Frühjahr 2020 die Prognose der Immissionsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten in Aachen und Köln, in der Folge die Erstellung der Luftreinhaltepläne.
Zwölf weitere Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe sind noch beim OVG Münster anhängig. Ein erstes Vergleichsgespräch, zum Luftreinhalteplan Essen, findet am kommenden Mittwoch, 27. November vor dem OVG Münster statt.
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