Laumann erklärt den Tarifvertrag für Friseur-Azubis für allgemeinverbindlich

Neue verbindliche Regelungen und Lohnplus für knapp 4.500 Auszubildende im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen

28. Oktober 2019
phb Friseur Ausbildung

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk erneut für allgemeinverbindlich erklärt. „Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk erneut für allgemeinverbindlich erklärt. „Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument. Ich freue mich, dass die Tarifpartner erneut einen Antrag gestellt haben“, hebt Minister Laumann hervor.
 
Für die Auszubildenden im Friseurhandwerk ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Zeichen. Ein wertschätzender Umgang, eine qualifizierte Ausbildung und vor allem eine angemessene Ausbildungsvergütung setzen Anreize, sich für eine Ausbildung in dieser Branche zu bewerben. Gleichzeitig schützen sie die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen, in dem der Wettbewerb über die Qualität und nicht über den Lohn ausgetragen wird.
 
Für die Auszubildenden gibt es seit dem 1. August dieses Jahres im ersten Ausbildungsjahr monatlich 540 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 650 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 770 Euro. Im August 2020 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 575 Euro im ersten Jahr, 685 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Eine erneute Erhöhung findet im darauffolgenden Jahr statt: Ab August 2021 beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 610 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 720 Euro und 815 Euro im dritten Ausbildungsjahr.Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich neu geregelten Mindestausbildungsvergütung.
 
„Den tarifvertraglichen Regelungen kommt gegenüber den gesetzlichen Regelungen, die immer nur einen Mindeststandard vorgeben, besondere Bedeutung zu. Denn die Tarifvertragsparteien verfügen im Gegensatz zum Gesetzgeber über spezielle Branchenkenntnisse“, so Laumann.
 
Im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gibt es 31.126 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 11.094 Betriebe*.
 
* Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2018   
 
 

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