Landesregierung verabschiedet Anpassung der Landesdüngeverordnung
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser: Damit verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden können
Mehr Gewässerschutz und mehr Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte schafft die heute vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett verabschiedete Änderung der Landesdüngeverordnung.
Mehr Gewässerschutz und mehr Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte schafft die heute vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett verabschiedete Änderung der Landesdüngeverordnung. Damit wird eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt. Die Verordnung wurde noch am heutigen Tag von Ministerpräsident Armin Laschet und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser unterzeichnet und tritt nach ihrer Verkündung in Kraft. Im Rahmen der Anhörung unter anderem der Umwelt- und Landwirtschaftsverbände waren elf Stellungnahmen eingegangen.
„Mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren klar abgegrenzte Feldblöcke, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden müssen“, erläuterte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die Anpassung. „Diese Erfahrungen werden wir auch bei der Umsetzung der neuen Bundesdüngeverordnung einbringen. Sofern sich daraus neue Vorgaben zur Gebietskulisse ergeben sollten, werden wir entsprechend nachjustieren.“ Für die Abstimmung des bundesweiten Rahmens für eine zukünftige Gebietsausweisung können die in Nordrhein-Westfalen mit der angepassten Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse eine gute Grundlage sein.
Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete waren die zwischenzeitlich vorgelegten neuen Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Danach ist der Anteil der nitratbelasteten sogenannten „roten“ Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007-2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013-2018 zurückgegangen.
Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem LANUV eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert. Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene. Dadurch werden etwa 90 Prozent aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.
Im Ergebnis umfasst die betroffene Fläche, auf der über den allgemeinen Regelungsumfang der Düngeverordnung hinausgehender Handlungsbedarf besteht, eine landwirtschaftliche Nutzfläche von insgesamt rund 303.000 ha. Dies entspricht 19,4 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nordrhein-Westfalen und 36,6 Prozent der bisherigen Kulisse (nach §13 DüV) der nitratbelasteten sogenannten „roten“ Grundwasserkörper.
„Mit der neuen Änderungsverordnung werden die nitratbelasteten Gebiete stärker differenziert, damit weitergehende Maßnahmen genau dort angewandt werden können, wo sie notwendig sind. Somit werden zielgenau die Anforderungen an den Grundwasserschutz erfüllt, ohne hierbei die Landwirtschaft unverhältnismäßig zu belasten“, sagte Heinen-Esser.
Anlagen:
- Anlage 1, Hintergrundpapier (zur Verwendung):
- Anlage 2, Abbildung (hochauflösende Grafik):
- Anlage 3, Hintergrundpapier (zur Verwendung):
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