Landesregierung nimmt Stellung zu Klageverfahren auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Essen und Gelsenkirchen

6. April 2018
PHB Autobahn Brücke Luftqualität Verkehr

In den Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Essen und Gelsenkirchen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen einer Prozessverfügung eine einvernehmliche Beendigung der Klageverfahren in den Raum gestellt. Dazu solle sich das beklagte Land verpflichten, die rechtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 einzuhalten und dieses – sofern erforderlich – umzusetzen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

In den Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Essen und Gelsenkirchen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen einer Prozessverfügung eine einvernehmliche Beendigung der Klageverfahren in den Raum gestellt. Dazu solle sich das beklagte Land verpflichten, die rechtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 einzuhalten und dieses – sofern erforderlich – umzusetzen.
 
Dazu hat das Land heute Stellung genommen und darauf verwiesen, die Landesregierung habe bereits öffentlich erklärt, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 im Rahmen der Fortschreibung von Luftreinhalteplänen vollumfänglich Berücksichtigung finden werden. Auch die zuständige Bezirksregierung habe zu keinem Zeitpunkt etwas geäußert oder veranlasst, das irgendeinen Zweifel daran begründen könnte. Allerdings müssten erst einmal die vollständigen Urteilsgründe der Entscheidungen vorliegen.
 
In einem Rechtsstaat ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Verwaltung gerichtliche Entscheidungen beachtet und im Rahmen ihres Verwaltungshandelns – soweit erforderlich – umsetzt. Aus Sicht der Landesregierung besteht insofern kein Anlass zu einer dies nochmals bestätigenden verfahrensbezogenen Prozesserklärung in den anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
 
Vielmehr ist es Sache der Deutschen Umwelthilfe, aus der wohlbekannten Situation die naheliegenden prozessrechtlichen Folgerungen zu ziehen und die Klageverfahren von ihrer Seite aus schlicht zu beenden.

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