Landesregierung entlastet Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung
Ministerin Paul: Die Kommunen leisten Herausragendes, deshalb rechnen wir die Schutzsuchenden in Landeseinrichtungen künftig eins zu eins auf die Aufnahmeverpflichtung an
Kinder, Frauen und Männer fliehen nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen – vor Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg und vor Krieg, Bomben, Ausbeutung, Verfolgung, Folter und Tod überall auf der Welt. Dabei stehen gerade die Kommunen bei der Unterbringung der Schutzsuchenden sowie der Integration vor großen Herausforderungen.
Kinder, Frauen und Männer fliehen nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen – vor Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg und vor Krieg, Bomben, Ausbeutung, Verfolgung, Folter und Tod überall auf der Welt. Dabei stehen gerade die Kommunen bei der Unterbringung der Schutzsuchenden sowie der Integration vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung steht innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen zu ihrer Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren und die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung zu unterstützen.
Um die Kommunen aufgrund der hohen Zugänge von Geflüchteten zu entlasten, sollen die Unterbringungsplätze in Landesunterkünften unabhängig vom Einrichtungstyp künftig im Verhältnis eins zu eins – also zu 100 Prozent – auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Kommunen angerechnet werden. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz, kurz FlüAG) hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird zügig angestoßen.
Flüchtlingsministerin Josefine Paul: „Insbesondere die Kommunen und die vielen Engagierten vor Ort leisten derzeit Herausragendes bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen – und gehen dabei oft bis an die Belastungsgrenze. Wir wissen um diese Situation und kommen nun einer Forderung aus dem kommunalen Raum nach. Wir sind zuversichtlich, dass die 1:1-Anrechnung dazu führt, dass sich mehr Kommunen bereit erklären, den Weg für eine Landeseinrichtung auf ihrem Gemeindegebiet zu ebnen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen vor Ort erzielt wird.“
Bisher vermindert sich die Aufnahmeverpflichtung einer Kommune um 50 Prozent der Kapazitätszahl einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) bzw. einer Notunterkunft (NU) sowie um 70 Prozent bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), die auf dem eigenen Gemeindegebiet durch das Land betrieben wird. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 44 Landesunterkünfte (fünf EAE, 27 ZUE und zwölf NU). Seit Beginn des Ukrainekrieges haben gut 218.000 Menschen aus der Ukraine in Nordrhein-Westfalen Schutz gefunden. Hinzu kommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 haben entsprechend rund 22.000 Menschen Erstanträge auf Asyl in Nordrhein-Westfalen gestellt.
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