Nordrhein-Westfalen beginnt mit Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete
Am Dienstag, 7. Januar 2025, erhalten die ersten Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen die Bezahlkarte.
Am Dienstag, 7. Januar 2025, erhalten die ersten Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen die Bezahlkarte. In einem ersten Schritt wird die sogenannte SocialCard in fünf Landeseinrichtungen (je eine pro Regierungsbezirk) an die Leistungsempfängerinnen und -empfänger ausgegeben. Danach soll die Bezahlkarte sukzessiv innerhalb von drei Monaten über das Landessystem in den weiteren derzeit 50 Einrichtungen ausgerollt werden. Bislang erfolgt einmal wöchentlich die Ausgabe von Bargeld in den Geflüchteteneinrichtungen. Dieses Verfahren wird nun durch die Einführung bzw. Ausgabe der Bezahlkarte ersetzt. In den nächsten Wochen sind zudem Informationsveranstaltungen für alle Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte geplant, damit der Rollout in den Kommunen ab dem zweiten Quartal beginnen kann.
Das Land hat gemeinsam mit 13 anderen Bundesländern einen Dienstleister für die Bezahlkarte beauftragt. Für die Finanzierung der hierdurch entstehenden Kosten der Einführung und des Betriebes der Bezahlkarte wurden entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt (insgesamt rund 12 Millionen Euro).
Die Asylantragstellenden nehmen die Karte nach ihrer Zuweisung in die Kommunen mit. An der Höhe der Sozialleistung als solche ändert sich dabei nichts. Kommunen haben gleichwohl die Möglichkeit, an vor Ort bereits etablierten Systemen festzuhalten. Dies ermöglicht die sogenannte Opt-Out-Regelung. Die Kommunen, die dasselbe System wie das Land nutzen wollen, können allerdings auf bestehende Datensätze zu den Leistungsempfängerinnen und -empfängern mit Informationen wie z.B. Name, Ausweisdokument etc. zugreifen und diese vom Land übernehmen.
Ministerin Josefine Paul: „Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Nordrhein-Westfalen den Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom November 2023 im Gleichklang mit 13 weiteren Bundesländern um. Mit dem nun beginnenden Ausrollprozess wird die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen, ausgehend von den Landeseinrichtungen, flächendeckend eingeführt. Kommunen, die ein etabliertes System haben und dies auch weiterhin nutzen wollen, können von einer Opt-Out-Regel Gebrauch machen. Für mich ist wichtig, dass gerade Familien auch weiterhin Bargeld zur Verfügung haben, um beispielsweise Kinderkleidung auf Flohmärkten günstiger kaufen zu können, wo eine Kartenzahlung in der Regel nicht möglich ist. Auch deshalb gilt in Nordrhein-Westfalen die gleiche und keine niedrigere Bargeldgrenze für Kinder wie für Erwachsene.“
Weitergehende Details zur Nutzung:
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die sowohl als Karte als auch über eine App auf dem Smartphone genutzt werden kann. Der entsprechende Kartenanbieter ist Visa. Eingesetzt werden kann sie deutschlandweit im stationären Einzelhandel und im Onlinehandel, konkret überall dort, wo Visa akzeptiert wird. Bislang umfasst das Netz der Händler bereits mehr als 15.000 Geschäfte. Dort kann auch wie an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden – bis zu dem maximal verfügbaren Bargeldbetrag von 50 Euro pro Monat, der gleichermaßen für Kinder und Erwachsene gilt.
Nicht eingesetzt werden kann die Karte im Ausland und für Geldtransfers in das Ausland, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel. Ebenfalls nicht möglich ist es, die Karte zu überziehen. Karteninhaberinnen und Karteninhaber können über „MySocialCard App“ oder das Online-Portal www.socialcard.de getätigte Umsätze einsehen.
Es erhalten sowohl Personen im Grundleistungsbezug als auch im Analogleistungsbezug die Bezahlkarte. Bis zur Zuerkennung eines Schutzstatus, längstens jedoch für 36 Monate, besteht für Asylantragsstellerinnen und -antragsteller Anspruch auf sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Asylsuchende, die keinen Schutzstatus erhalten haben, aber dennoch in Deutschland bleiben dürfen, z.B. geduldete Menschen, erhalten nach den 36 Monaten sogenannte Analogleistungen, die im Wesentlichen den deutschen Sozialleistungen entsprechen. Personen, die Analogleistungen beziehen, geben die Bezahlkarte wieder ab, sobald sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
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