Landesregierung bringt Bundesratsinitiative zum „Forstschäden-Ausgleichsgesetz“ auf den Weg

Ministerin Heinen-Esser: Die Bundesratsinitiative ist ein weiterer Beitrag zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Bewältigung der aktuellen Waldschäden

28. Oktober 2020
PHB Königsforster Wald bei Köln

Durch die extremen Waldschäden und teils massiven Verwerfungen auf dem Holzmarkt stehen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer unter außerordentlich großem Druck. Als einen weiteren Beitrag zur aktuellen Schadensbewältigung und damit sich der Markt für Rundholz sukzessive wieder stabilisiert, hat die Landesregierung am Dienstag die Aktivierung der Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes über den Bundesrat initiiert.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Durch die extremen Waldschäden und teils massiven Verwerfungen auf dem Holzmarkt stehen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer unter außerordentlich großem Druck. Als einen weiteren Beitrag zur aktuellen Schadensbewältigung und damit sich der Markt für Rundholz sukzessive wieder stabilisiert, hat die Landesregierung am Dienstag die Aktivierung der Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes über den Bundesrat initiiert.
 
Ministerin Heinen-Esser: „Wir haben bereits die Förderung aufgestockt, Sondermittel bereitgestellt und Fachkonzepte entwickelt, um die Situation in den Wäldern zu verbessern. Mit der Bundesratsinitiative wollen wir einen vorhandenen, bisher vom Bund nicht aufgegriffenen Mechanismus für die Unterstützung der Waldwirtschaft aktivieren.“
 
Kernpunkt der Initiative Nordrhein-Westfalens ist eine bundesweite befristete Beschränkung des Fällens von gesunden Fichten auf 70 Prozent gegenüber dem Normaleinschlag bis zum 30. September 2022. Als Referenzzeitraum für den Normaleinschlag sind die Jahre 2013 bis 2017 vorgesehen. Durch die Beschränkung des Einschlags von gesunden Fichten entstehen zusätzliche Kapazitäten für das Fällen von befallenen Bäumen und der Absatz von Schadholz wird gestärkt. Zugleich können durch einen solchen Erlass Verkäuferinnen und Verkäufer für Schadhölzer aus ihren Wäldern ermäßigte Sätze bei der Einkommenssteuer geltend machen. Nordrhein-Westfalen wird die Initiative in das Bundesratsverfahren am 6. November einbringen.
 
Die Landesregierung setzt damit eine weitere Zusage um, die sie in ihrer „Schmallenberger Erklärung“ aus Anlass der anhaltenden Schadensentwicklung nach Sturm, Dürre und massivem Borkenkäferbefall im Herbst 2019 gegeben hat. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene weiterhin für eine Baumprämie ein, damit die Ökosystemleistungen der Wälder angemessen honoriert werden.
 

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