Landesregierung beschließt Entfesselungspaket III
Minister Pinkwart: Wir bauen Standortnachteile ab und punkten im Wettbewerb mit schnellen und rechtssicheren Genehmigungen
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 25. September, dem Entfesselungspaket III zugestimmt. Schwerpunkte sind vereinfachte Planungen und schnellere Genehmigungsverfahren für den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsstandort.
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 25. September, dem Entfesselungspaket III zugestimmt. Schwerpunkte sind vereinfachte Planungen und schnellere Genehmigungsverfahren für den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsstandort. Damit bringt die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Belebung von Wirtschaft und Wachstum auf den Weg, die Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart gemeinsam mit der Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken im Rahmen einer Pressekonferenz in Düsseldorf vorstellte.
Minister Pinkwart: „Nordrhein-Westfalen nimmt bereits auf vielen Gebieten eine Vorreiterrolle ein, zum Beispiel im Maschinen- und Anlagenbau, bei Chemie und Stahl sowie bei der Elektromobilität. Im Standortwettbewerb haben wir jedoch bislang darunter gelitten, dass die Genehmigungsverfahren im Vergleich zu anderen Bundesländern und unseren europäischen Nachbarn zu lang gedauert haben. Mit unserem dritten Entfesselungspaket beseitigen wir nun diese Nachteile und punkten durch schnelle und rechtssichere Verfahren, die höchste europäische Standards einhalten.“
„Wir sehen das Entfesselungspaket als große Chance, die Genehmigungsabläufe gemeinsam mit den Unternehmen zu optimieren. Hierbei ist der Einstieg in die Digitalisierung eine wesentliche Voraussetzung“, so die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken.
Ziel der bereits vor einem Jahr gestarteten Entfesselungsoffensive ist, unkomplizierte, schlanke und für Bürger und Unternehmen nachvollziehbare Regelungen zu schaffen. Innerhalb der ersten 15 Monate wurden insgesamt 40 Regelungen vereinfacht.
In einem ersten Schritt hat die Landesregierung das Verfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Damit sollen die Planungsverfahren vereinfacht, gestrafft und unkomplizierter gestaltet werden. So ist eine Beschleunigung von Regionalplanverfahren vorgesehen: Galt bisher eine Mindestbeteiligungsfrist von zwei Monaten, soll jetzt – durch den Wegfall einer verpflichtenden Erörterung – das Verfahren in einem Monat abgeschlossen sein. Außerdem werden die sogenannten Zielabweichungsverfahren durch die unkompliziertere Gestaltung der Mitwirkungsregelungen erheblich beschleunigt. Schließlich soll die Anfragepflicht der Kommunen bei der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung in ein Beratungsrecht umgewandelt werden. In einem nächsten Schritt folgen die Verbändeanhörung des Gesetzentwurfes und eine erneute Kabinettbefassung vor dem Jahresende.
Darüber hinaus hat sich das Kabinett auf die Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verständigt. Bisher dauern Genehmigungsverfahren oft länger als in anderen Bundesländern oder etwa in den Niederlanden. Ziel ist in Zukunft eine Verfahrensdauer von drei bis sieben Monaten bei vollständigen Antragsunterlagen. Erreicht werden kann dies unter anderem durch die Digitalisierung des Anzeigeverfahrens und des Genehmigungscontrollings. So werden im Interesse der Wirtschaft rechtssichere und unter Umweltaspekten wirksame Verfahren entwickelt – unter Einhaltung höchster europäischer und nationaler Umweltstandards. Im Zusammenwirken mit den Bezirksregierungen und der Industrie werden eine Vielzahl von Regelungen überprüft und weiterentwickelt. Davon profitieren auch kürzlich getroffene Investitionsentscheidungen, zum Beispiel im Bereich der chemischen Industrie. Anhand dieser konkreten Praxisbeispiele werden Elemente zur Verfahrensoptimierung bei Änderungs-, Erweiterungs- und Erstinvestitionen erprobt und weitere Potenziale zur Beschleunigung ermittelt.
Weitere Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung wirtschaftlicher Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen:
- Erweitertes Gewerbe-Service-Portal.NRW: Seit 1. Juli 2018 ist die elektronische Entgegennahme von Gewerbeanmeldungen durch die Wirtschaftskammern sowie deren elektronische Weiterleitung an die kommunalen Ordnungsbehörden über das Gewerbe-Service-Portal.NRW möglich. Die Funktionalitäten werden schrittweise weiter ausgebaut: In den nächsten Monaten sind auch Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben sowie die Eintragung in die Handwerksrolle elektronisch und medienbruchfrei möglich. Bis Ende des Jahres kann auch die Gebührenerhebung über das Gewerbe-Service-Portal.NRW erfolgen.
- Erleichterte Nutzung Erneuerbarer Energien: In Nordrhein-Westfalen werden nutzbare Erdwärmepotenziale in größeren Tiefen vermutet, deren Untersuchung, Erkundung und Erschließung aufgrund einer Erlassregelung der Vorgängerregierung quasi verhindert wurde. Mit der Aufhebung des sogenannten Bohrerlasses vom 18.11.2011 werden nun diese Hemmnisse zur Nutzung der Tiefengeothermie in Nordrhein-Westfalen beseitigt. Die Gewinnung von Erdenergie ist damit leichter als bisher.
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