Landesarbeitsschutz legt Bilanz 2020 vor: Fokus auf Unterstützung der Pandemiebekämpfung

21. April 2021
phb Hände waschen, Seife

Die nordrhein-westfälische Arbeitsschutzverwaltung hat ihre Bilanz für das Jahr 2020 vorgelegt. Vor dem Hintergrund des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden im letzten Jahr insbesondere Kontrollen durchgeführt, um die Reduktion des Infektionsgeschehens in Betrieben zu unterstützen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die nordrhein-westfälische Arbeitsschutzverwaltung hat ihre Bilanz für das Jahr 2020 vorgelegt. Vor dem Hintergrund des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden im letzten Jahr insbesondere Kontrollen durchgeführt, um die Reduktion des Infektionsgeschehens in Betrieben zu unterstützen.
 
Die Mitarbeitenden des Arbeitsschutzes führten insgesamt 44.162 Kontrollen zur Überwachung der Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie durch. Bei 14.879 dieser Kontrollen lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen Corona-Infektionsschutzes. Dabei wurden bei 7.678 Dienstgeschäften Mängel festgestellt. Besonders betroffen waren die Bereiche Mindestabstandseinhaltung, Reinigung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge.
 
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mein Dank gilt den Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten. Mit ihrer Hilfe und ihrem unermüdlichen Einsatz für den Arbeitsschutz in den Betrieben unseres Landes ist es gelungen, klare Schwerpunkte zur Bekämpfung der betriebsbedingten Infektionsausbreitung zu setzen. Ohne die Überwachung der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht in der nordrhein-westfälischen Fleischindustrie wäre es nicht zu einem Arbeitsschutzkontrollgesetz in der jetzigen Form gekommen. Es ist ein Meilenstein für den Arbeitsschutz, der eine Verbesserung für viele tausend Menschen in Nordrhein-Westfalen bedeutet.”
 
Der Arbeitsschutz legte seine Schwerpunkte insbesondere auf Branchen und Bereiche, in denen eine besondere Gefahr für Covid-19-Ausbrüche besteht: Fleischindustrie, Paketverteilzentren, Sammelunterkünfte von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft sowie Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischindustrie.
 
Anlässlich eines Covid-19-Ausbruchs im DPD-Verteilzentrum in Hückelhoven im Mai 2020 starteten die Behörden zum Beispiel eine Überwachungsaktion in 210 Betrieben mit insgesamt 39.000 eigenen Beschäftigten und 9.200 Beschäftigten in Subunternehmen. Bei 30 Prozent der überprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt.
 
Seit Juli 2020 sind darüber hinaus rund 50 Gewerbeaufsichtsbeamte dauerhaft in der Fleischindustrie eingesetzt. Hierdurch können Defizite schnell festgestellt und beseitigt werden. Es ist jedoch festzustellen, dass sich das Gros der Betriebe an die Arbeitsschutz- und Hygieneschutzvorgaben hält.
 
Der Arbeitsschutz überprüfte auch knapp 650 Unterkünfte von Beschäftigten von Werkvertragsfirmen der Fleischindustrie. Hierunter fallen Sammelunterkünfte, Werkswohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte. Festgestellt wurden dabei über 1.863 mittlere bis gravierende Beanstandungen wie Schimmelpilz- und Rattenbefall oder Einsturzgefahr. Ebenso wurden 250 landwirtschaftliche Betriebe mit Unterkünften von ca. 5.800 Saisonarbeitskräften kontrolliert. Dabei fanden sich über 170 kleine bis mittlere Mängel, etwa fehlende Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel oder ein zu geringer Abstand der Betten. In drei landwirtschaftlichen Betrieben wurden gravierende Mängel festgestellt, so waren Saisonarbeitnehmer zum Beispiel auf einem LKW-Anhänger untergebracht.
 
Im ersten Quartal 2021 fanden bereits 15.287 Kontrollen statt. Bei 8.693 Besichtigungen lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Einhaltung der seit dem 27. Januar 2021 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Bei 5.040 kontrollierten Betrieben wurden Verstöße festgestellt. Die Kontrollen zeigten, dass Mängel besonders häufig bei der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (29 Prozent der kontrollierten Betriebe), der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zum betrieblichen Infektionsschutz (22 Prozent der kontrollierten Betriebe) und beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bzw. des Atemschutzes durch die Beschäftigten (18 Prozent der kontrollierten Betriebe) auftreten.
 
Zur Erhöhung der Kontrolldichte werden landesweit aktuell rund 200 Aufsichtsbeamtinnen und -beamte für die Überprüfungen der Corona-ArbSchV eingesetzt. Die hohe Anzahl an Kontrollen ist nur durch den engagierten Einsatz dieses Aufsichtspersonals und eine deutliche Priorisierung möglich. So werden zum Beispiel aktuell Umfang und Tiefe der Arbeitsschutzkontrollen weitestgehend auf die Corona-ArbSchV und die Inhalte der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln fokussiert.
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de