Land weitet Förderung für Bürgerbusse aus
Neuer Erlass: Künftig werden Vereine mit Zweitfahrzeugen mit einer erhöhten Organisationskostenpauschale gefördert
Fast 150 Bürgerbusvereine gibt es in Nordrhein-Westfalen. Sie ergänzen den Öffentlichen Personennahverkehr insbesondere in ländlichen Gebieten und städtischen Randlagen, wo ein herkömmliches Angebot aufgrund struktureller Gegebenheiten nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
Fast 150 Bürgerbusvereine gibt es in Nordrhein-Westfalen. Sie ergänzen den Öffentlichen Personennahverkehr insbesondere in ländlichen Gebieten und städtischen Randlagen, wo ein herkömmliches Angebot aufgrund struktureller Gegebenheiten nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) unterstützt die Vereine bislang mit einer jährlichen Organisationspauschale in Höhe von 6.500 bis 7.500 Euro sowie mit Zuwendungen für Fahrzeugbeschaffungen. Seit Anfang des Jahres 2023 fördert das Land auch die Einführung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren.
Mit Erlass vom 28. März 2023 wurde für Bürgerbusvereine, die weitere Linien betreiben beziehungsweise zwecks Taktverdichtung Zweitfahrzeuge einsetzen, die Fördermöglichkeit dieser Fahrzeuge einheitlich geregelt. Da bei einem Verein mit zwei im ständigen Betrieb befindlichen Fahrzeugen in der Regel deutlich mehr ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer benötigt werden, haben Vereine mit mehreren Bürgerbusfahrzeugen oft weitaus höhere Ausgaben, insbesondere für ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Gebühren für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung oder Kleidung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer. Das Ministerium hat per Erlass vom 12. August 2024 nun festgelegt, dass sich der Festbetrag für die Organisationskostenpauschale für Vereine mit Zweitfahrzeugen ab diesem Jahr für jedes weitere notwendige Fahrzeug um 5.000 Euro erhöht. Die Aufstockung in den Jahren 2024 und 2025 wird im Jahr 2026 evaluiert, um gegebenenfalls eine Anpassung in der Höhe zu ermöglichen. Insoweit gilt die Erhöhung zunächst für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026.
Rund 3.200 ehrenamtliche Bürgerbusfahrerinnen und Bürgerbusfahrer füllen zeitliche und räumliche Lücken im nachfrageschwachen ÖPNV. „Ihr Einsatz und Engagement sind von unschätzbarem Wert. Mit ihrer großen Einsatzbereitschaft tragen sie nicht nur zur Versorgung mit Mobilität bei, sondern ermöglichen auch soziale Teilhabe. Die Fahrerinnen und Fahrer sorgen dafür, dass gerade ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche ohne eigenes Fahrzeug mobil bleiben. Dadurch leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung verkehrspolitischer Ziele und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, sagt Verkehrsminister Oliver Krischer.
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