Land Nordrhein-Westfalen setzt 2020 Förderung der Schadensbewältigung im Wald fort

Umweltministerin Heinen-Esser: Auch 2020 müssen wir voraussichtlich mit erheblichen Schäden im Wald rechnen. Eine zügige Prüfung und Bearbeitung von Förderanträgen ist gewährleistet

6. Februar 2020
phb Wald

Das Land Nordrhein-Westfalen wird auch 2020 umfangreiche Mittel für die Bewältigung der Waldschäden durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer bereitstellen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen wird auch 2020 umfangreiche Mittel für die Bewältigung der Waldschäden durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer bereitstellen. Hierzu hat das Umweltministerium zur akuten Schadensbewältigung im Jahr 2020 zunächst Fördermittel in Höhe von rund zehn Millionen Euro eingeplant, die je nach Schadensentwicklung angepasst werden können.
 
„Auch 2020 müssen wir voraussichtlich mit erheblichen Schäden im Wald rechnen. Die weitere Entwicklung der Borkenkäferschäden wird stark vom Wetter abhängen; etwa im April beginnt die Flugzeit der Borkenkäfer“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Anträge auf Fördermittel für die Ad-hoc-Hilfen können weiterhin beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Anträge werden dort mit Hochdruck bearbeitet, um eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten.
 
Grundlage für die Förderung von Maßnahmen zur Schadensbewältigung ist die Förderrichtlinie Extremwetterfolgen. Bis Ende 2019 wurden hierüber Fördermittel in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro beantragt. Hiervon wurden bereits rund 9,5 Millionen Euro bewilligt und nach Umsetzung von Maßnahmen schon mehr als 5,2 Millionen Euro ausgezahlt. Gefördert werden können über die
 
Extremwetterrichtlinie unter anderem die Überwachung der Borkenkäferpopulation, die Aufarbeitung befallenen Holzes, der Holztransport in Trocken- und Nasslager sowie die Anlage von Holzlagerplätzen. Darüber hinaus werden Wiederaufforstungsmaßnahmen und Wegeinstandsetzungen auf der Grundlage der weiteren forstlichen Förderrichtlinien für den Privat- und Kommunalwald unterstützt.
 
Allein in der Fichte fielen in den Jahren 2018 und 2019 über 18,7 Millionen Kubikmeter Schadholz an (Stand: November 2019). „Auch wenn die Borkenkäfer derzeit überwintern, arbeiten die Forstleute, Waldbäuerinnen und Waldbauern weiterhin mit hohem Einsatz an der Bewältigung und Begrenzung der Schäden. Hierfür bin ich ihnen sehr dankbar“, so Heinen-Esser: „Eine große Herausforderung in den nächsten Jahren ist die Wiederbewaldung der Schadflächen. Die Landesregierung hat hierfür in den nächsten zehn Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro zugesagt.“
 
Diese Mittel sollen zweckgebunden, haushaltstechnisch jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert bereitgestellt werden. Seit Dezember 2019 herrscht zudem Klarheit, dass der Bund in den nächsten vier Jahren Sondermittel in Höhe von bundesweit rund 480 Millionen Euro für die Schadensbewältigung und Wiederbewaldung zur Verfügung stellen wird. Nordrhein-Westfalen werden hierdurch in den nächsten vier Jahren zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
 
„Die Zusage des Bundes, in dieser Extremsituation ebenfalls weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, war wichtig. Denn ohne zusätzliche Mittel wird der konsequente Aufbau von vielfältigen, standort- und klimaangepassten Mischwäldern nicht gelingen. Auf Grundlage unseres Waldbaukonzeptes arbeiten wir derzeit daran, die forstlichen Förderzugänge der EU, des Bundes und des Landes so zusammenzuführen, dass für die nächsten Jahre gesicherte und passende Förderangebote bereitgestellt werden können“, betonte Heinen-Esser. Im Dezember 2019 hatte die Landesregierung mit Verbänden aus Forst- und Holzwirtschaft, Naturschutz und Berufsvertretung den gemeinsamen Waldpakt "Klimaschutz für den Wald - unser Wald für den Klimaschutz" unterzeichnet.
 
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