Land gibt zusätzlich 28 Millionen Euro Sondermittel für Wald und Holzwirtschaft
Umweltministerin Heinen-Esser: Mit den Sondermitteln ergänzen wir die bestehende Förderung, um der Forst- und Holzwirtschaft in der aktuellen Extremsituation zielgerichtet zu helfen und die Waldzukunft nachhaltig zu gestalten
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Sondermittel in Höhe von 28 Millionen Euro für den Wald und die Holzwirtschaft zur Verfügung.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Sondermittel in Höhe von 28 Millionen Euro für den Wald und die Holzwirtschaft zur Verfügung. Dies kündigte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Montag (13. Juli 2020) bei einem Treffen mit dem Waldbauernverband und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Kottenforst an. „Mit den zusätzlichen Sondermitteln ergänzen wir die bestehende Förderung, um der Forst- und Holzwirtschaft in der aktuellen Extremsituation zielgerichtet zu helfen und die Waldzukunft nachhaltig zu gestalten“, sagte Heinen-Esser.
Das erneut warme und trockene Frühjahr führt zu einer dramatischen Verschärfung der Borkenkäfer-Schäden in den nordrhein-westfälischen Fichtenwäldern. 2020 wird ein Anstieg des Fichten-Schadholzes durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer auf rund 34 Millionen Kubikmeter erwartet (davon rund 19 Millionen Kubikmeter in 2018/2019). In den kommenden Wochen werden Expertinnen und Experten die Gesundheit von rund 10.000 Einzelbäumen untersuchen, um ein genaues Lagebild zum Zustand der Hauptbaumarten in Nordrhein-Westfalen zu erhalten.
Die zusätzlichen Sondermittel sollen bei der Überwindung der dramatischen Borkenkäfer-Schäden und der Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen und zur Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder beitragen. Genutzt werden sollen die Mittel für rasche und unbürokratische Hilfen, beispielsweise
- zur Waldbrandvorsorge oder bei der Beseitigung von Gefahrenbäumen zur Sicherung der öffentlichen Infrastrukturen,
- zur Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft in den Bereichen Digitalisierung und Holzbau sowie in der Aus- und Fortbildung und
- zur Unterstützung der Wiederbewaldung der Schadflächen im Privat- und Kommunalwald.
Die möglichen Projekte und Hilfsangebote wird das Umweltministerium kurzfristig mit den Partnern aus Forst- und Holzwirtschaft beraten. Ziel ist es, die Mittel bereits in diesem Jahr für entsprechende Initiativen zur Verfügung zu stellen.
Über 57 Millionen Euro für Wald, Forst- und Holzwirtschaft in 2020
Die zusätzlichen Sondermittel für Wald und Holzwirtschaft ergänzen die forstlichen Förderrichtlinien, über die in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für die Unterstützung der Waldbäuerinnen und Waldbauern zur Verfügung stehen. Am 3. Juli 2020 hatte das Umweltministerium bereits eine überarbeitete und ergänzte Fassung der Förderrichtlinie Extremwetterfolgen veröffentlicht. Darüber hinaus stehen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und die Stärkung der Holzverwendung 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen damit im Jahr 2020 rund 57,5 Millionen Euro zur Unterstützung der Forst- und Holzwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bereit. Zur Unterstützung der Wiederbewaldung hat die Landesregierung bereits beschlossen, in den nächsten 10 Jahren insgesamt 100 Millionen Euro bereitzustellen.
Auch der Bund hat im Rahmen seiner aktuellen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zusätzliche Mittel für Wald, Forst- und Holzwirtschaft zugesagt. „Die weiteren Hilfen des Bundes sind wichtig und dringend erforderlich. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Mittelverteilung des Bundes an den tatsächlichen Schäden orientiert, denn für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in Nordrhein-Westfalen sind die Schadensbewältigung und die Wiederbewaldung echte Mammutaufgaben mit essentieller Bedeutung für Natur und Mensch“, erläuterte Ministerin Heinen-Esser.
„Mit den zusätzlichen Sondermitteln und der ergänzten Extremwetter-Richtlinie leistet das Land wichtige Unterstützung in der aktuellen Extremsituation. Damit diese Waldhilfen auch in Gänze noch dieses Jahr den geschädigten Wäldern zu Gute kommen, sind weitere Anpassungen an der Extremwetter-Richtlinie erforderlich, insbesondere muss über die Förderhöchstgrenze nachgedacht werden. Stürme, Dürre, Borkenkäfer, dazu die Corona-Auswirkungen auf den Holzmarkt und die Waldbrände im Frühjahr erfordern gemeinsames Handeln auf allen Ebenen. Wichtig ist für die Waldbesitzenden, dass auch die angekündigten Konjunktur-Mittel des Bundes schnell in der Fläche ankommen“, so Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, im Rahmen des Waldbesuchs.
Andreas Wiebe, Leiter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW sicherte zu: „Die Revierleitungen und Forstleute von Wald und Holz NRW stehen für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern als bewährte Ansprechpartner und Berater zu den jeweils passenden Fördermöglichkeiten bereit.“
Weitere Informationen
Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2019: https://www.umwelt.nrw.de/presse/pressemitteilung/waldzustandserhebung-2019-nur-jeder-fuenfte-baum-ohne-schaeden-1574675647
Eckpunkte der überarbeiteten und ergänzten Förderrichtlinie Extremwetterfolgen: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/waldschaeden-und-waldzukunft-erweiterte-foerderrichtlinie-extremwetterfolgen-tritt-in-kraft-1593771330
Downloads
Kontakt
Pressekontakt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | Presse [at] mulnv.nrw.de |
---|
Bürgeranfragen
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |
---|