Land fördert vernetzte Mobilität: Verkehrsminister Wüst übergibt Förderbescheide an die Städte Münster und Rhede

5. November 2019
Hendrik Wüst

Um die Vernetzung von Verkehrsmitteln in Städten und Gemeinden zu stärken und neue Mobilitätsangebote einzubeziehen, fördert das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Mobilitätskonzepte.

Verkehr

Um die Vernetzung von Verkehrsmitteln in Städten und Gemeinden zu stärken und neue Mobilitätsangebote einzubeziehen, fördert das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Mobilitätskonzepte.
 
Verkehrsminister Hendrik Wüst hat jetzt zwei Förderbescheide für die Erstellung kommunaler Mobilitätskonzepte an die Städte Münster und Rhede übergeben.
 
„Die Zukunft der Mobilität liegt in der Digitalisierung und Vernetzung vor Ort. Wir unterstützen die Kommunen mit unserem Förderprogramm, diese Chancen zu ergreifen, damit die Menschen besser vorankommen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
 
Integriertes kommunales Mobilitätskonzept für Münster
 
Die Stadt Münster möchte mit dem „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ die Grundlagen für eine umwelt-, klima- und flächenschonende Mobilität der Zukunft legen. Das Mobilitätskonzept soll untersuchen, wie der motorisierte Individualverkehr reduziert und die Verkehrsleistung auf den Umweltverbund aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr verlagert werden kann. Im Mittelpunkt steht dabei die multimodale Verbindung von Mobilitätsangeboten an Mobilstationen. Alternative Erschließungskonzepte für die „letzte Meile“ sollen unter Berücksichtigung innovativer und digital gesteuerter Technologien untersucht werden. On-Demand-Verkehre, Sharing-Angebote und autonomes Fahren könnten zur Lösung beitragen. Die Fördersumme beläuft sich auf 208.000 Euro für die Jahre 2019 – 2022.
 
Für die Stadt Münster nahm Stadtbaurat Robin Denstorff den Förderbescheid entgegen. „Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ werden wir das Mobilitätsgeschehen in Münster fit für die Zukunft machen. Als Querschnittthema beeinflusst Mobilität die Lebensbedingungen und damit die Lebensqualität in Münster nachhaltig. Ein intelligentes und stadtverträgliches Mobilitätskonzept ist daher einer der Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Entwicklung von Stadt und Region“ formuliert Stadtbaurat Robin Denstorff das Ziel des Konzeptes.
 
Integriertes kommunales Mobilitätskonzept für Rhede
 
Die Stadt Rhede möchte den Umweltverbund weiter stärken und den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) reduzieren. Zwar ist die Stadt als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte mit einem Modal-Split-Anteil des Rad- und Fußverkehrs von 46 Prozent an den zurückgelegten Wegen (Stand 2016) bereits führend in Nordrhein-Westfalen. Rhede will aber den MIV insbesondere auf Kurzstrecken weiter reduzieren. So können der Stadtverkehr entlastet und die Lärm- und Umweltbelastungen für die Bevölkerung minimiert werden. Außerdem sollen bereits vorhandene Konzepte und Strategiepapiere zu einem ganzheitlichen Mobilitätskonzept zusammengefasst werden. Die Fördersumme beläuft sich auf 18.400 Euro für das Jahr 2020.
 
Für die Stadt nahm Bürgermeister Jürgen Bernsmann den Förderbescheid entgegen. Bernsmann: „Die Stadt Rhede bedankt sich beim Land für die finanzielle Unterstützung beim Mobilitätskonzept. Die beiden hinter uns liegenden heißen Sommer haben gezeigt, dass der Klimawandel kein fernes Schreckgespenst mehr ist, sondern uns aktuell erreicht hat und uns alle betrifft. Mit einem ganzheitlichen Mobilitätskonzept möchte die Stadt Rhede ihren Beitrag zur Entlastung der Umwelt durch den motorisierten Verkehr, aber auch zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohnern von Rhede, insbesondere der Kinder und älteren Menschen, leisten.“
 
Förderrichtlinie
 
Die „Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements“ des Verkehrsministeriums ist zum 01.06.2019 in Kraft getreten. Auf Grundlage dieser Richtlinie können kommunale Vorhaben unterstützt werden, die die Vernetzung der Verkehrsmittel fördern und damit zu einer Erschließung von neuen Mobilitätsoptionen führen. Die Richtlinie ist unterteilt in vier Fördergegenstände: Mobilitätskonzepte und Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und andere Infrastrukturen sowie Mobilitätsmanagement. Die zu fördernden Maßnahmen werden künftig in Jahresprogrammen gebündelt. Interessierte Kommunen können ihre Projektanträge bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen, die auch eine vorherige Beratung anbieten, um eine Förderfähigkeit zu prüfen. Projektanträge für das Jahr 2020 können noch nach Einzelfallprüfung in das Förderprogramm aufgenommen werden; für das Förderprogramm des Jahres 2021 können Anträge bis zum 01.06.2020 bei den Bezirksregierungen gestellt werden.
 
Hinweis: Fotos von der Übergabe der Förderbescheide finden Sie hier (Passwort: November) zum Download (Quellenangabe: VM/Andreas Bischof)
 

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