Land erweitert Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand
Minister Pinkwart: Der Mittelstands-Check entlastet kleine und mittlere Unternehmen von komplizierten bürokratischen Verfahren und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit
Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Sie stellen mehr als die Hälfte aller Arbeits- und 70 Prozent aller Ausbildungsplätze bereit.
Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Sie stellen mehr als die Hälfte aller Arbeits- und 70 Prozent aller Ausbildungsplätze bereit. Damit sie im Wettbewerb mithalten können, will die Landesregierung sie von komplizierter Bürokratie entlasten. Dazu erweitert sie die Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand: Künftig kann diese neben neuen auch bereits bestehende Gesetze und Regelungen auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit überprüfen. Das sieht das Mittelstandsförderungsgesetz vor, das die Landesregierung nun in den Landtag einbringt.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um kleine und mittlere Unternehmen von Bürokratieaufwand zu entlasten, führen wir einen Mittelstands-Check bei der Gesetzgebung durch. Nun erweitern wir die Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand: Künftig kann sie neben neuen auch bereits bestehende Gesetze und Verordnungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit überprüfen. So wollen wir sicherstellen, dass der Mittelstand als Rückgrat und Jobmotor der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb mit großen Unternehmen bestehen kann und mehr Zeit für seine Kunden hat.“
Das geplante neue Gesetz stärkt den Mittelstand und seine Interessenvertretungen in Kammern, Verbänden und Organisationen doppelt: In Zukunft kann die Clearingstelle bei künftigen wie bestehenden Gesetzen und Verordnungen sowie sonstigen Vorhaben und Maßnahmen, mit denen sich der Landtag befasst, im Auftrag des Wirtschafts- und Digitalministeriums Clearingverfahren durchführen. Zudem sollen diese nicht zeitgleich mit Verbändeanhörungen stattfinden, um der Bedeutung der Belange der mittelständischen Wirtschaft besser gerecht zu werden.
Mit diesen Neuerungen kann die Landesregierung künftig noch besser auf die Praxiserfahrung und die Fachexpertise der Clearingstelle und der beteiligten Kammern, Verbände und Organisationen zurückgreifen und diese für mittelstandsfreundliche Regelungen nutzen. So rückt die Optimierung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen noch stärker in den Fokus der Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen.
Bereits heute trägt die Clearingstelle Mittelstand zu mittelstandsfreundlichen Regelungen bei. In den 23 Verfahren, die sie im Jahre 2020 durchführte, befasste sie sich unter anderem mit dem Landeswassergesetz NRW, der Abfallrahmenrichtlinie, dem Klimaschutzgesetz NRW, dem Geologiedatengesetz, der Überbrückungshilfe NRW, dem Personenbeförderungsrecht, der Mieterschutzverordnung NRW, dem Denkmalschutzgesetz NRW und der Beschäftigungsverordnung.
An der Clearingstelle wirken mit:
- Deutscher Gewerkschaftsbund,
- IHK NRW,
- Kommunale Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen,
- Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag,
- unternehmer nrw,
- Verband der Freien Berufe,
- Westdeutscher Handwerkskammertag.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht zu den Clearingverfahren 2020 wird am 17. November 2021 im Wirtschaftsausschuss des Landtags behandelt.
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