Land erweitert Förderprogramm für Elektromobilität: Unternehmen erhalten bis zu 8.000 Euro Kaufprämie für E-Fahrzeuge
Minister Pinkwart: Umstieg auf E-Mobilität wird noch attraktiver
Um das Klima zu schützen und die Schadstoffbelastungen in den Innenstädten zu senken, treibt die Landesregierung den Ausbau der Elektromobilität weiter voran: Ab Anfang Februar 2019 stellt das Land eine neue Kaufprämie für Unternehmen zur Verfügung, die den Umstieg für Unternehmen auf elektromobile Lösungen deutlich erleichtern soll.
Um das Klima zu schützen und die Schadstoffbelastungen in den Innenstädten zu senken, treibt die Landesregierung den Ausbau der Elektromobilität weiter voran: Ab Anfang Februar 2019 stellt das Land eine neue Kaufprämie für Unternehmen zur Verfügung, die den Umstieg für Unternehmen auf elektromobile Lösungen deutlich erleichtern soll. So erhalten nordrhein-westfälische Unternehmen im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land
- 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes (ebenfalls 4.000 Euro).
- 8.000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Wer einen E-Transporter bis 4,25 Tonnen erwirbt, kann zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.
Prof. Dr. Hans-Jörg Hennecke, Hauptgeschäftsführer Handwerk.NRW: „Für alle Handwerker und Gewerbetreibenden, die sich jetzt schon für E-Mobilität interessieren, ist das Förderangebot des Landes ein starkes Signal. Es kann für viele Betriebe den Anstoß geben, sich für alternative Antriebe und Ladeinfrastruktur zu interessieren. Die Betriebe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen. Deshalb ist auch wichtig, dass der Umwelt-Bonus des Bundes über den 30.6.2019 hinaus fortgeführt wird. Vor allem kommt es nun darauf an, dass die Hersteller das Angebot an Nutzfahrzeugmodellen mit E-Antrieb rasch und deutlich ausweiten."
Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK.NRW: „Vor dem Hintergrund der drohenden Dieselfahrverbote und der Klimaschutzziele denken viele Unternehmen vor allem im innerstädtischen Bereich über die Nutzung der E-Mobilität nach. Noch fehlt es aber in den Unternehmen häufig am Know-how zu der neuen Technologie. Die Unternehmen müssen erst noch Erfahrungen sammeln, um ihre Mobilitätsanforderungen mit den Möglichkeiten der neuen Fahrzeuge etwa hinsichtlich Reichweite, Ladezeiten und Kosten überein zu bekommen. Das neue Förderprogramm des Landes setzt hier richtig an und hilft insbesondere den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die jetzt in ihren Fuhrpark investieren müssen, bei der Entscheidung. Auch die IHKs unterstützen mit gezielten Weiterbildungs- und Informationsangeboten bei der Umstellung der Fahrzeugflotten.“
Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderungen von Land und Bund verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen. Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder für den Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), den Kauf von Elektrolastenfahrrädern und die Nutzung von Umsetzungsberatungen.
Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren.
Informationen dazu sind unter www.elektromobilitaet.nrw.de zu finden.
Unterstützungsangebote für Unternehmen/Flottenbetreiber für den Einstieg in die Elektromobilität im Überblick:
Neu: Verdoppelung des Umweltbonus
Zusätzlich zum Bundes-Umweltbonus (4.000 Euro) erhalten Unternehmen weitere 4.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen als Zuschuss, für Nutzfahrzeuge (2,3-7,5 Tonnen) sogar 8.000 Euro.
Neu: Null-Zinsen für die Kreditfinanzierung
Bei guter Bonität zahlen Unternehmen für die Finanzierung des übrigbleibenden Kaufpreises keine Zinsen. Je nach Laufzeit brauchen Unternehmen mit der Tilgung erst nach zwei Jahren starten.
Weiter verfügbar: bis zu 50 Prozent Zuschuss für die „Firmentankstelle“
Für Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gibt das Land Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten bis max. 1.000 Euro für eine Wallbox und max. 3.000 Euro pro Ladepunkt an einer Ladesäule dazu – ab sofort auch für die Umrüstung der Mitarbeiterparkplätze (Arbeitgeberladen). Bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt dazu.
Weiter verfügbar: Zuschüsse für Anschaffung von E-Lastenrädern
Beim Kauf von Elektrolastenfahrrädern zahlt das Land einen Zuschuss von 30 Prozent bis maximal 2.100 Euro.
Weiter verfügbar: bis zu 50 Prozent Zuschuss für Umsetzungsberatungen
Beratungsunternehmen können bei der Umstellung der Fahrzeugflotte auf elektrische Antriebe helfen – bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 15.000 Euro übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.
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