Land, DUH und sieben weitere Städte einigen sich auf Vergleiche zur Luftreinhalteplanung
Ministerin Heinen-Esser: Mit den Vergleichen gewinnen alle / LANUV legt validierte Jahreswerte für 2019 vor: Stickstoffdioxid-Grenzwert bereits an 112 Landes-Messstellen eingehalten
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Städte Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren und Paderborn haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf Vergleiche zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne in den genannten Städten geeinigt. Zuvor gab es bereits Vergleiche für die Städte Essen, Bonn und Dortmund.
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Städte Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren und Paderborn haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf Vergleiche zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne in den genannten Städten geeinigt. Zuvor gab es bereits Vergleiche für die Städte Essen, Bonn und Dortmund.
„Die Einigung und geschlossenen Vergleiche sind gute Nachrichten für sieben weitere Städte in Nordrhein-Westfalen“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Freitag, 28. Februar 2020. „Es ist uns in enger Zusammenarbeit mit den Städten gelungen, ein Bündel sehr anspruchsvoller Maßnahmen zu erarbeiten, die die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen. Fahrverbote für Diesel-Pkw sind auch in diesen Städten vom Tisch. Dies ist ein weiterer Erfolg für die Luftqualität und die betroffenen Verkehrsteilnehmer in Nordrhein-Westfalen.“
In den Vergleichen vereinbarten das Land, die Bezirksregierungen, die Städte sowie die DUH jeweils den lokalen Gegebenheiten angepasste mehrstufige Maßnahmenpakete zur Luftreinhaltung. Diese umfassen unter anderem die Umstellung der Busflotten und kommunalen Fuhrparke auf den modernsten Abgasstandard beziehungsweise auf emissionsfreie Antriebe, optimierte Leitsysteme, um den Verkehrsfluss zu erhöhen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Lkw-Durchfahrtsverbote für bestimmte Straßenabschnitte, Parkraumbewirtschaftung, Zufahrtsregelungen für bestimmte Straßenabschnitte, Reduzierung des Individualverkehrs oder die Einführung von Umweltspuren.
„Auch diese Vergleichsverhandlungen verliefen intensiv, aber in sehr guter Atmosphäre. Dafür darf ich mich noch einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken“, sagte Ministerin Heinen-Esser. „Das Gericht hat mit seiner Rechtsprechung und seiner vermittelnden Rolle erneut die Grundlage für angemessene Lösungen gelegt, um gemeinsam das Ziel der Grenzwerteinhaltung zu erreichen. Damit wurden in zehn Fällen gerichtliche Vergleiche abgeschlossen.“
Über den Luftreinhalteplan für Wuppertal wird am 10. März 2020 weiterverhandelt. Noch nicht terminiert ist das bei dem OVG anhängige Verfahren für den Luftreinhalteplan Düsseldorf. Gegen die Urteile des OVG zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Aachen und Köln hatte das Land Revision eingelegt. „Wir arbeiten daran, dass wir uns auch für diese Städte über wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität verständigen“, sagte die Ministerin.
Die bereits umgesetzten Maßnahmen haben landesweit zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt. Das belegen die jetzt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für das Jahr 2019 validierten Daten aller Landes-Messstellen einschließlich der sogenannten Passivsammler. Danach wurde in den Städten Bielefeld, Bochum, Bonn, Düren, Duisburg, Eschweiler, Herne, Hürth, Leverkusen, Mülheim, Neuss, Overath, Paderborn, Schwerte, Siegen und Witten der Grenzwert an allen Landes-Messstellen erstmals eingehalten. Dies gilt auch für die Landes-Messstellen in Aachen, jedoch weisen die von der Stadt Aachen zusätzlich betriebenen Messstellen noch Grenzwertüberschreitungen aus.
Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wurde an 112 von 128 der Landes-Messstellen in Nordrhein-Westfalen eingehalten. In acht Kommunen lagen die Messungen an einzelnen Stellen noch über dem geltenden Grenzwert, im Jahr 2017 waren dies noch 27 Kommunen, im Jahr 2018 noch 25. Erstmals weist keine Landes-Messstelle in Nordrhein-Westfalen einen Jahresmittelwert von mehr als 50 µg/m³ auf, im Jahr 2017 war dies noch an sechs Messstandorten der Fall, im Jahr 2018 an fünf Messstellen.
Heinen-Esser: „Wir arbeiten daran, dass die seit 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte so schnell wie möglich überall in Nordrhein-Westfalen eingehalten werden. Hier haben wir ein weitgehend unbestelltes Feld von der Vorgängerregierung geerbt. Der insgesamt deutliche Rückgang der Stickstoffdioxidbelastungen zeigt, dass unsere ambitionierten Maßnahmenpakete greifen. In den Kommunen mit erstmaliger Grenzwertunterschreitung gilt es nun, dies auch dauerhaft sicher zu stellen. Ich bin zuversichtlich, dass wir sehr bald überall in Nordrhein-Westfalen die Grenzwerte einhalten werden.“
Die Ministerin begrüßte auch die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) im Fall Reutlingen: „Es ist erfreulich, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner gestrigen Entscheidung zum Luftreinhalteplan Reutlingen die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt hat, dass ein Dieselfahrverbot unverhältnismäßig sein kann, wenn die baldige Einhaltung des Grenzwertes absehbar ist. Dies unterstützt unsere Anstrengungen, eine Verbesserung der Luftqualität ohne Fahrverbote zu erreichen."
Weitere Informationen
Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der heutigen Pressemitteilung des OVG Münster hier www.ovg.nrw.de abrufbar.
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