Kulturministerium NRW vergibt im Jahr 2017 bis zu acht Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren
Das nordrhein-westfälische Kulturministerium vergibt im Jahr 2017 bis zu acht Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer. Die mit insgesamt 4.100 Euro dotierten Stipendien sollen die ausgewählten Kunstschaffenden für vier Monate dabei unterstützen, bereits begonnene literarische Werke oder Übersetzungen ohne wirtschaftlich-materiellen Druck zu beenden.
Das nordrhein-westfälische Kulturministerium vergibt im Jahr 2017 bis zu acht Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer. Die mit insgesamt 4.100 Euro dotierten Stipendien sollen die ausgewählten Kunstschaffenden für vier Monate dabei unterstützen, bereits begonnene literarische Werke oder Übersetzungen ohne wirtschaftlich-materiellen Druck zu beenden. Gefördert werden die verschiedenen Gattungen Prosa, Lyrik, Theaterstücke, Hörspiele sowie Kinder- und Jugendliteratur. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt 2017.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und deren Werke in deutscher Sprache verfasst sind. Bei den Übersetzungen muss eine der beiden Sprachen Deutsch sein. Interessenten können sich bis zum 15. Dezember beim Literaturbüro NRW, Bismarckstraße 90 in Düsseldorf, bewerben (www.literaturbuero-nrw.de). Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Landesregierung auf Vorschlag einer unabhängigen Fachjury.
Weitere Informationen unter: www.mfkjks.nrw/arbeitsstipendien-im-bereich-literatur
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