Kritische Reflexion des Rechts in der Juristenausbildung
Ergänzung des juristischen Vorbereitungsdienstes um die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur
Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen wird für diejenigen, die ab Herbst 2023 eingestellt werden, um die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur ergänzt.
Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen wird für diejenigen, die ab Herbst 2023 eingestellt werden, um die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur ergänzt. In 12 Zeitstunden werden 25 Juristinnen und Juristen aus Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft diese Aspekte in den juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen einbringen. Sie wurden bei der Bundesstiftung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts und der Bildungsstätte des Hauses der Wannsee-Konferenz ausgebildet. Fachvorträge zum Unrecht während der Zeit des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur und seiner möglichen didaktischen Vermittlung wechselten sich ab mit der Lektüre von Urteilen aus der Zeit und Exkursionen, etwa in das Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ oder das ehemalige Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit in Hohenschönhausen.
Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach: „Die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED Diktatur ist kein Selbstzweck. Angehende Juristinnen und Juristen sollen reflektieren lernen, welche Handlungsmöglichkeiten es gibt, wenn Demokratie und Rechtsstaat gefährdet sind. Historische Wissensvermittlung und kritische Reflexion gehen Hand in Hand.“
Der Bundesgesetzgeber fordert in § 5a Deutsches Richtergesetz eine Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur im juristischen Studium und im juristischen Vorbereitungsdienst: „Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollen erlernen, die rechtlichen und ethischen Konflikte, die mit den verschiedenen juristischen Tätigkeiten verbunden sein können, zu erkennen und selbstständig damit umzugehen. Ihnen soll ein methodisches Reflexionspotenzial zur Behandlung ethischer Dilemmata an den Schnittstellen von Recht und Ethik vermittelt werden“, wie es in der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 19/30503) heißt.