Kreislaufwirtschaft: Bundesrat verabschiedet Neuregelung für jährlich rund 240 Millionen Tonnen mineralische Abfälle

Ministerin Heinen-Esser: Mit dem heutigen Votum beginnt eine neue Zeitrechnung für das Recycling und die Verwertung mineralischer Abfälle. Sie dürfen nicht zu den Altlasten von morgen werden

6. November 2020

Einen besseren Schutz natürlicher Ressourcen wie Böden und Grundwasser und eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Verwendung von Recyclingbaustoffen verspricht die heute (6. November) vom Bundesrat verabschiedete sogenannte Mantelverordnung.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Einen besseren Schutz natürlicher Ressourcen wie Böden und Grundwasser und eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Verwendung von Recyclingbaustoffen verspricht die heute (6. November) vom Bundesrat verabschiedete sogenannte Mantelverordnung. Zudem hat der Bundesrat heute einem von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Umweltministerien aus fünf weiteren Bundesländern erarbeiteten Antrag zur Neufassung der Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Zuvor hatten Bund und Länder über bundesweit einheitliche und rechtssichere Regelungen für die Verwertung und das Recycling mineralischer Abfälle diskutiert und verhandelt.
 
„Mit dem heutigen Votum beginnt eine neue Zeitrechnung für das Recycling und die Verwertung mineralischer Abfälle. Die Neuregelung war dringend erforderlich, damit die mineralischen Abfälle von heute nicht die Altlasten von morgen werden. Allein bei uns in Nordrhein-Westfalen fallen geschätzt jährlich rund 40 Millionen Tonnen mineralische Abfälle wie zum Beispiel Bodenaushub oder Bauschutt an, bundesweit sind es rund 240 Millionen Tonnen. Für die Verwertung dieser großen Abfallmengen benötigen wir bundeseinheitliche und rechtssichere Regelungen. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass sie wiederverwendet werden und dies unseren Boden und das Grundwasser nicht belastet“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Jetzt sei der Bundestag am Zug.
 
Der von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Umweltministerien aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erarbeitete und am 6. November im Bundesrat verabschiedete Globalantrag setzt ein von den Ländern erarbeitetes Kompromisspaket um. Die Vorbehalte der Länder gegen die von der Bundesregierung in 2017 vorgelegte Fassung der Ersatzbaustoffverordnung waren zu groß. Mit der Mantelverordnung beschlossen wurde ebenfalls die Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie Folgeänderungen in der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.
 
Die Ersatzbaustoffverordnung legt unter anderem fest, welche Schadstoffwerte aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes in mineralischen Abfällen vertretbar sind, damit sie als Ersatzbaustoffe im Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau verwendet werden können. Zwar werden bereits heute 90 Prozent der mineralischen Abfälle verwertet, viele Kommunen scheuen aber die Verwendung von Recyclingbaustoffen, weil sie befürchten, die verbauten Materialien später wieder beseitigen zu müssen.
 
„Ziel der Neuregelung ist es, durch rechtssichere, wissenschaftlich fundierte und transparente Vorgaben die Akzeptanz bei der Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erhöhen. Indem mineralische Ersatzbaustoffe wertvolle Primärbaustoffe wie Kies, Sand und Natursteine ersetzen, werden natürliche Ressourcen geschont. Die Abhängigkeit von Primärbaustoffen nimmt ab“, so Ministerin Heinen-Esser. Anerkannte Überwachungsstellen sollen sicherstellen, dass die Qualitätsanforderungen an die mineralischen Ersatzbaustoffe erfüllt werden.
 
Zugleich sollen mit der Novellierung der 20 Jahre alten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals bundeseinheitliche Regelungen für Verfüllungen in der freien Landschaft getroffen werden. Derzeit werden in Deutschland im jährlichen Durchschnitt rund 100 Millionen Tonnen Boden und Steine für die Verfüllung von Gruben und Brüchen verwertet.
 
Die aktuell noch geltenden Länderregeln für die Verwendung unter anderem von Bodenaushub, Bauschutt, Schlacken und Aschen sind überwiegend veraltet. Gegen einen von der Bundesregierung 2017 vorgelegten Entwurf einer Ersatzbaustoffverordnung gab es fundamentale Vorbehalte der Bundesländer. Daher haben die Umweltressorts der Länder und das Bundesumweltministerium in den vergangenen zwei Jahren in intensiven Diskussionen um einen Kompromiss gerungen, der zu einer Verbesserung des Schutzniveaus für Boden und Grundwasser im Ausgleich mit den Interessen der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes führt.
 
Hintergrund:
Der größte Anteil der mineralischen Abfälle entfällt in allen Bundesländern auf die Mengenströme aus dem Bausektor: Bodenmaterial (circa 50 Prozent) und Bauschutt (circa 34 Prozent). Hinzu kommen Schlacken und Aschen aus industriellen Prozessen (circa 16 Prozent), wie beispielsweise Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie oder Aschen aus Kohlekraftwerken. Diese Materialien können in Form recycelter oder industrieller Gesteinskörnungen zu Ersatzbaustoffen aufbereitet werden.
 

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