Kontrollen in der Friseurbranche: Gravierende Mängel und illegale Beschäftigung aufgedeckt

Über 400 Friseursalons und Barbershops bei gemeinsamer Kontrollaktion in Nordrhein-Westfalen überprüft

17. Oktober 2024
phb Friseur Ausbildung

Im Schulterschluss gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion landesweite Aktionstage im Friseurhandwerk durchgeführt.

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Im Schulterschluss gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion landesweite Aktionstage im Friseurhandwerk durchgeführt. Vom 23. bis 27. September kontrollierten dabei knapp 1000 Einsatzkräfte Friseursalons und Barbershops in Nordrhein-Westfalen: Beteiligt waren Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, Aufsichtsbeamtinnen und -beamte der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden (zum Beispiel Polizei, Ausländerbehörden und in Einzelfällen auch Gesundheitsbehörden). Die gemischten Kontrollteams überprüften insgesamt 414 Betriebe mit mehr als 880 Beschäftigten. 

Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere, ob in den Betrieben die Bestimmungen des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Außerdem wurden der Reinigungszustand des Betriebes und die Sicherheit der Arbeitsmittel überprüft. Darüber hinaus wurde auch kontrolliert, ob die Arbeitszeiten eingehalten wurden.

In über 90 Prozent der geprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt. Dies betraf sowohl Betriebe mit Meisterbrief als auch solche ohne. 

Der überwiegende Teil der kontrollierten Betriebe konnte keine Gefährdungsbeurteilung vorlegen. Dies spiegelte sich in der hohen Anzahl festgestellter Arbeitsschutzmängel wider (zum Beispiel fehlende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, fehlende elektrische Prüfung von u.a. Haartrocknern und abgelaufene Feuerlöscher sowie falsche Lagerung von Gefahrstoffen). In einem Fall mussten die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Arbeitsschutzverwaltung direkt vor Ort das Betreten eines Lagerraums aufgrund hohen Schimmelbefalls untersagen. 

„Es darf nicht sein, dass in so vielen Betrieben Mängel herrschen. Alle Beschäftigten haben gute Arbeitsbedingungen verdient. Mit den gemeinsamen Kontrollen möchten wir Betriebe, die gesetzeskonform handeln und für gute Arbeit stehen, schützen und uns für eine gerechte, transparente und gesunde Arbeitswelt einsetzen. Die erschreckenden Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollen zeigen, dass es wichtig und richtig ist, dass wir bei den Aktionstagen jährlich gemeinsam und ganzheitlich Branchen unter die Lupe nehmen“, so Arbeitsminister Karl Josef Laumann. „Mit guten Arbeitsbedingungen in Betrieben, die die Hygieneanforderungen erfüllen, tragen wir auch dazu bei, Fachkräfte in den Betrieben zu halten oder für diese zu gewinnen.“ 

Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

In insgesamt 18 Fällen wurden dabei Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts bzw. der Beihilfe hierzu. Zudem erfolgte in insgesamt 26 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie Melde- und Aufzeichnungspflichtverstößen eingeleitet.

Neben den bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich während der Prüfungen insgesamt 301 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in 112 Fällen genaueren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 60 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 81 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und fünf Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 43 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße, wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten, festgestellt. 

Constanze Voß, Direktionspräsidentin der FKS unterstreicht: „Die Ergebnisse der Aktionstage in Nordrhein-Westfalen zeigen erneut, wie wichtig die behördenübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist. Auf Basis des risikoorientierten Ansatzes, den die FKS bei ihren Prüfungen verfolgt, ist das gezielte Zusammenwirken maßgeblich für wirkungsvolle, ganzheitliche Maßnahmen. Die Aktionstage entfalten aus meiner Sicht zugleich spürbar präventiven Charakter; durch sie wird das gemeinsame Ziel besonders deutlich: Wir wollen gemeinsam gegen Schattenwirtschaft vorgehen und damit ein klares Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen setzen.“ 

Kernaufgabe der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sind Überprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung von handwerks- und gewerberechtlichen Regelungen, insbesondere im Friseurhandwerk.  Von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sind rund 100 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Bei der Hälfte dieser Verfahren ging es um die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle. 

Für die Ausübung des Friseurhandwerks bedarf es eines Meistertitels oder einen angestellten Betriebsleiter, der dem Betrieb im gleichen Umfang zur Verfügung steht, wie ein Handwerksmeister als Inhaber seines Betriebes. In mehr als 50 weiteren Fällen besteht aufgrund der durchgeführten Kontrollen der Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung. Diese werden einer Nachkontrolle unterzogen.

In vier besonders schweren Fällen wurde die sofortige Betriebsschließung angeordnet, in einem weiteren Betrieb erfolgte eine Türversiegelung.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bekräftigt die Notwendigkeit der flächendeckenden Kontrollen: „Die gemeinsamen Kontrollen im Friseurhandwerk sind unsere Reaktion auf zahlreiche Beschwerden aus der Branche, die uns in den letzten Monaten vermehrt erreicht haben. Die Auswertung der Aktionstage zeigt die Notwendigkeit der intensiven Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen zum Schutz eines fairen Wettbewerbs und der überwiegenden Zahl von Betrieben, die sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Ich danke allen Einsatzkräften, die bei den diesjährigen Aktionstagen mitgewirkt haben und die geltenden Gesetze umsetzen.“ 

Im Rahmen dieser Kontrollaktion hat die Polizei Nordrhein-Westfalen über 730 Identitätsfeststellungen durchgeführt und acht Strafanzeigen sowie sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt. Zudem wurden drei Personen vorläufig festgenommen. 

Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben gerne die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzollämter.

Hintergrund

Die Landesregierung und die Generalzolldirektion haben 2018 in Münster die gemeinsamen Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vereinbart, die jährlich in wechselnden Branchen stattfinden. Ziel ist es, die vernetzte Zusammenarbeit der Behörden zu stärken. Bisher wurden schwerpunktmäßig folgende Branchen im Rahmen dieser Aktionstage gemeinsam überprüft: das Bauhaupt- und Baunebengewerbe (2019, 2021), das Wach- und Sicherheitsgewerbe (2020), die Fleischindustrie (2021, 2022) sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe (2023).

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