Kabinett verabschiedet Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“

Ministerin Steffens: Wir können Gewalt nicht abschaffen, aber den Schutz davor weiter erhöhen

13. September 2016

Die Landesregierung verstärkt ihre Aktivitäten zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Mit einem entsprechenden Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“, den das Kabinett auf Vorschlag von Emanzipationsministerin Barbara Steffens verabschiedet hat, bündelt das Land erstmals alle Maßnahmen, die das Ziel haben, präventiv die Entstehung von Gewalt zu verhindern, betroffenen Frauen und Mädchen frühzeitig zu helfen und Umfeld und Hilfesysteme zu sensibilisieren, die Folgen von Gewalt besser zu erkennen.

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Die Landesregierung verstärkt ihre Aktivitäten zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Mit einem entsprechenden Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“, den das Kabinett auf Vorschlag von Emanzipationsministerin Barbara Steffens verabschiedet hat, bündelt das Land erstmals alle Maßnahmen, die das Ziel haben, präventiv die Entstehung von Gewalt zu verhindern, betroffenen Frauen und Mädchen frühzeitig zu helfen und Umfeld und Hilfesysteme zu sensibilisieren, die Folgen von Gewalt besser zu erkennen.
 
„Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Gesichter und meist lebenslange Folgen. Wir können Gewalt nicht abschaffen, aber den Schutz davor weiter erhöhen. Gleichzeitig wollen wir bestmögliche Hilfe für diejenigen, die Opfer von Gewalt geworden sind“, erklärte Emanzipationsministerin Barbara Steffens nach dem Kabinettbeschluss. „Allein die Verdopplung der finanziellen Mittel für das gesamte Schutz- und Hilfesystem zeigt, wie wichtig der Landesregierung eine umfassende Gesamtstrategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist“, so Steffens weiter.
 
Seit 2010 hat das Land die Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz für gewaltbetroffene Frauen verdoppelt: von 11 auf rund 22 Millionen Euro in 2016. Gefördert werden 62 Frauenhäuser, 58 allgemeine Frauenberatungsstellen, 47 Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt, acht spezialisierte Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer, zwei Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat, das Kompetenzzentrum Frauen und Gesundheit mit der Schwerpunktaufgabe „Medizinische Intervention bei Gewalt“ und die Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW. Die Frauenhausfinanzierung wurde um rund 70 Prozent aufgestockt von 5,43 Millionen Euro in 2010 auf 9,27 Millionen Euro in diesem Jahr.
 
Der Landesaktionsplan orientiert sich an den Leitmotiven „innovativ-inklusiv-nachhaltig“ und nimmt verschiedenste Handlungsfelder und Zielgruppen in den Blick. Neben den Ereignissen der Silvesternacht von Köln oder den Bedürfnissen traumatisierter Flüchtlingsfrauen werden auch Themenfeldern wie Gewalt im digitalen Raum, Gewalt in der Prostitution oder Gewalt im Bereich Trauma und Alter eigene Kapitel gewidmet. „Als Gesundheitsministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, auch die gesundheitlichen Folgen von Gewalt in den Blick zu nehmen“, so Barbara Steffens.
 
Zu den zentralen Verbesserungen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zählen u.a.:

  • Verstärkung der Prävention – Identifizierung unterschiedlicher Formen der Gewalt, um sie möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern;
  • Zusätzliche drei Millionen Euro zur Förderung von Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, deren erweitertes Aufgabenspektrum auch die Entwicklung neuer Präventionsformen und die Erreichbarkeit bei Großveranstaltungen umfasst;
  • Förderung einer traumapädagogischen Einrichtung für weibliche minderjährige Flüchtlinge und gewaltbetroffene Mädchen;
  • Entwicklung einer App speziell für Flüchtlingsfrauen, durch die sie über ihre grundlegenden Rechte und Hilfemöglichkeiten bei Gewalt informiert werden;
  • Förderung von sogenanntem „Second-Stage-Wohnen“ - der Begleitung von Frauen in die Selbstständigkeit nach einem Frauenhausaufenthalt;
  • Entwicklung eines Konzepts für ein flächendeckendes Angebot zur anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten, damit Beweise sofort gesichert werden können, auch wenn Opfer  ihre Peiniger nicht direkt anzeigen wollen;
  • Förderung der Landesfachstelle Trauma und Alter (mit zwei Standorten), die für alte, pflegebedürftige Frauen, die im Laufe ihres Lebens Gewalt erfahren haben, Angebote und Maßnahmen entwickelt und koordiniert.
 
Der Landesaktionsplan wurde in einem aufwändigen partizipativen Prozess mit Akteurinnen und Akteuren der bestehenden Schutz- und Hilfesysteme und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Er ist nicht nur in seiner Ausführlichkeit und der Fülle der Materialien bundesweit einmalig. Er zeigt auch die Dynamik des Handlungsfeldes und macht wichtige Weichenstellungen transparent. Einzigartig ist zudem die durch viele Verlinkungen erzeugte digitale Nutzungsmöglichkeit.
 
Der komplette Landesaktionsplan (100 Seiten) ist im Internet verfügbar bzw. unter www.mgepa.nrw.de im Bereich Pressethemen.

Hintergrund

  • Jede dritte Frau in Deutschland ist nach Studien von sexueller und /oder körperlicher Gewalt betroffen. (siehe Landesaktionsplan (LAP) – Seite 26)
  • Jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren hat mindestens einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt erlebt. (LAP Seite 26)
  • in NRW gab es im Jahr 2015 in rund 26.500 Fällen Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt. (LAP Seite 26)
  • Frühere Gewalterfahrungen sind oft Ursache für spätere Erkrankungen: 43 Prozent der Patientinnen mit psychischen Erkrankungen,  Schlafstörungen, sexuellen Störungen, Selbstverletzungen oder Haut- und Atemwegserkrankungen haben Jahre zuvor Gewalterfahrungen durchlitten, so das Ergebnis einer Studie der Uniklinik Aachen gemeinsam mit der Beratungsstelle „Frauen helfen Frauen“. (LAP Seite 83)

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