Kabinett bringt neues E-Government-Gesetz auf den Weg

Minister Pinkwart: Nordrhein-Westfalen beschleunigt Digitalisierung der Verwaltung, um Bürgern und Unternehmen Behördengänge zu ersparen

13. September 2019
Bild Hände Frau am Laptop

Die Landesregierung will die Verwaltung schneller und umfassender digitalisieren, um Behördengänge überflüssig zu machen. Das beschloss das Kabinett bei seiner auswärtigen Sitzung in Berlin.

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Die Landesregierung will die Verwaltung schneller und umfassender digitalisieren, um Behördengänge überflüssig zu machen. Das beschloss das Kabinett bei seiner auswärtigen Sitzung in Berlin (am Dienstag, 16. September 2019). Nach ihrem Willen soll die vollständige Digitalisierung um sechs Jahre auf 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf nahezu alle Behörden ausgeweitet werden. Das Kabinett leitete den Entwurf den Verbänden zur Anhörung zu.
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen den komfortablen digitalen Service bieten, den sie von ihren Online-Geschäften gewohnt sind. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen die umfassendste Verwaltungsreform der Nachkriegszeit gestartet und stecken nun schon mittendrin. Gleichzeitig vereinfachen wir unsere Prozesse, ermöglichen mobile Arbeit und bieten den Beschäftigten im öffentlichen Dienst so einen modernen familienfreundlichen Arbeitsplatz.“
 
Die Ziele im Einzelnen:

  • Vorziehen: Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung bereits bis zum Jahr 2025 statt 2031
  • Erweitern: Umfassendere Anwendung des Gesetzes insbesondere durch Aufnahme des gesamten Hochschulbereichs
  • Öffnen: Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für die Behörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten auf einer digitalen Plattform kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
  • Vereinfachen: Überprüfung von Rechtsvorschriften des Landes, die die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen. 
Die Landesregierung möchte alle Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung des neuen E-Government Gesetzes einbinden, damit ihre Erfahrungen, Expertise und Erwartungen schnell und unmittelbar in die Arbeit von Politik und Verwaltung einfließen können. Daher hat das Kabinett der Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung ab Anfang der kommenden Woche über ein Webportal (www.egovg.nrw.de) zugestimmt. Die Beteiligung endet am 31. Oktober 2019.
 

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