Kabinett billigt drei Staatsverträge für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und einen effektiven Jugendmedienschutz

Minister Liminski: Nur ein moderner und effizienter Rundfunk findet dauerhafte Akzeptanz der Beitragszahler / Für einen effektiven Jugendschutz in der digitalen Medienwelt müssen wir alle Möglichkeiten nutzen

28. Januar 2025
Kabinett-Pressekonferenz mit Minister Liminski zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung drei wichtige medienpolitische Reformvorhaben beschlossen. Diese betreffen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung sowie den Jugendmedienschutz.

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung drei wichtige medienpolitische Reformvorhaben beschlossen. Diese betreffen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung sowie den Jugendmedienschutz.

Minister Nathanael Liminski: „In der Landesregierung besteht breiter Konsens über die vorliegenden Staatsverträge. Die Reformen sowohl im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch im Jugendmedienschutz sind richtige und wichtige Schritte. Nachdem wir unter den Ländern intensiv um die besten Lösungen gerungen haben, muss es jetzt darum gehen, diese schnell umzusetzen. Nur ein moderner und effizienter Rundfunk findet dauerhafte Akzeptanz bei den Beitragszahlern. Für einen effektiven Jugendschutz in der digitalen Medienwelt müssen wir auf allen Ebenen alle Möglichkeiten nutzen.“

Konkret liegen drei Staatsverträge auf dem Tisch, die durch Ministerpräsident Hendrik Wüst im März unterzeichnet werden sollen.

 

Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der Reformstaatsvertrag sieht eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. „Was wir nach intensiver Arbeit und öffentlicher Anhörung vereinbart haben, wird die größte Umstrukturierung seit Beginn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Wir sorgen dafür, dass er moderner und schlanker wird. Er muss seinen Auftrag besser und effizienter erfüllen. Das heißt auch, digitaler zu werden. Der Staatsvertrag setzt die entsprechenden Leitplanken, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft zu sichern. Es geht darum, den Nutzer und seinen Bedarf in den Vordergrund zu stellen und nicht die Sender und ihre bisherigen Strukturen. Dazu muss das Budget stärker als bisher in das Angebot fließen.“

Konkret geht es unter anderem um:

  • den Abbau unnötiger Doppelstrukturen, insbesondere durch ein konsequentes Federführersystem,
  • klare Verantwortlichkeitsstrukturen in Leitung und Aufsicht,
  • mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz in der Budget- und Kostensteuerung,
  • eine Modernisierung, Fokussierung und Bündelung des Angebots, insbesondere in den Spartenangeboten und Mediatheken,
  • sowie mehr Kooperation auch mit privaten Anbietern.

Neben dem Reformstaatsvertrag hat auch der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag das Landeskabinett passiert. Er enthält einen Vorschlag, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgesetzt werden soll. Vorgesehen ist eine Widerspruchslösung im Stufenmodell. So soll die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelte Beitragshöhe unmittelbar gelten – jedoch unter der Bedingung, dass die ermittelte Beitragshöhe einer Erhöhung von maximal fünf Prozent entspricht und eine näher definierte Anzahl an Ländern nicht widerspricht.

„Das neue Verfahren bietet Finanzierungssicherheit und bildet zugleich die Verantwortungsgemeinschaft der Länder in der Beitragsfestsetzung besser als bisher ab. Wir haben jetzt eine große Chance, die Diskussion um den Beitrag langfristig zu versachlichen. Ich hoffe, dass diese Chance von allen gesehen und genutzt wird“, so Minister Liminski.

Verbesserter Jugendmedienschutz

Der dritte Staatsvertrag sieht eine Reform des Jugendmedienschutzes vor. Medienminister Liminski erklärt: „Neben unseren Bemühungen für einen effektiveren Schutz gegen technische Manipulation digitaler Öffentlichkeit gegenüber der EU-Kommission ziehen wir auch in unserem eigenen Verantwortungsbereich alle Register für einen besseren Jugendmedienschutz. Es gibt für ein technisch, rechtlich und gesellschaftlich so komplexes Thema kein Allheilmittel. Aber der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, für Kinder und Jugendliche ein altersgerechtes Online-Umfeld zu schaffen, in dem sie sich sicher bewegen können. Genauso wichtig ist es, dass wir auch Eltern und Erziehungsberechtigte weiter darin unterstützen, einen sicheren Umgang mit Medien für ihre Kinder zu ermöglichen.“

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sieht unter anderem folgendes vor:

  • Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes
    • Erstmals werden Betriebssysteme in das Regelungsregime des JMStV einbezogen. Über einfach vorzunehmende technische Einstellungen auf einer zentralen Ebene soll der Zugang zu altersgerechten Angeboten ermöglicht werden.
  • Verzahnung mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes
    • Das Zusammenwirken der Regelungen aus dem Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) mit dem JMStV wird verbessert. Der Begriff der „persönlichen Integrität“ wird als Ziel in den Staatsvertrag aufgenommen. Sogenannte Interaktionsrisiken wie zum Beispiel Mobbing, Grooming, selbstgefährdendes Verhalten, exzessives Spielen oder Kostenfallen können auf diese Weise erfasst und bei der Alterseinstufung berücksichtigt werden. 
    • Durch eine sogenannte Durchwirkung von Altersbewertungen sollen die Bewertungen nach JuSchG und JMStV gleichgestellt werden. Anbieter erhalten so eine echte Wahlfreiheit, welche Selbstkontrolleinrichtung sie zur Altersbewertung anrufen; doppelte Verfahren werden für sie so vermieden.
    • Werden Alterseinstufungen von Spieleangeboten und fiktionalen Inhalten vorgenommen, sollen zukünftig nicht nur die jeweiligen Altersstufen, sondern auch die wesentlichen Gründe für die Alterseinstufung – beispielsweise Gewalt, Drogenkonsum, Sexualität – dargelegt werden. Dies sorgt für mehr Sichtbarkeit und Selbstbestimmung durch die Nutzerinnen und Nutzer beziehungsweise Eltern und Erziehungsberechtigten und zugleich auch für einen Gleichlauf mit dem JuSchG. 
  • Stärkere regulierte Selbstregulierung
    • In der Aufsichtspraxis hat sich ein System etabliert, in dem anbietereigene Jugendschutzmaßnahmen von der Kommission für Jugendmedienschutz anerkannt werden, wenn diese als geeignet eingestuft werden. Hierdurch erhalten die Anbieter Rechtssicherheit und zugleich Anreize, eigene Maßnahmen zu entwickeln. Diese positive Praxis wird nun auch gesetzlich verankert, das System der regulierten Selbstregulierung insgesamt gestärkt.
  • Mehr Kompetenzen für die Landesmedienanstalten bei der Durchsetzung von Aufsichtsmaßnahmen
    • Mit der aktuellen Reform wird zudem die Rechtsdurchsetzung gerade auch gegen ausländische Anbieter verbessert. War es bisher so, dass Anbieter Sperrverfügungen oftmals umgehen konnten, indem sie ihre Angebote inhaltsgleich auf einer anderen Website (beispielsweise mit der Endung „.com“ statt „.de“) veröffentlicht haben, ist es von nun an leichter, gegen sogenannte Mirror Domains vorzugehen. 
    • Der Ansatz des „Follow the money“, der bereits im Glücksspielbereich genutzt wird, wird den Landesmedienanstalten als weiterer Mechanismus an die Hand gegeben. Er ermöglicht, beteiligten Kreditinstituten die Mitwirkung am Zahlungsverkehr für rechtswidrige Angebote zu untersagen.

Die Staatsverträge sind zusammen mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 12. Dezember 2024 auf der Seite des aktuellen MPK-Vorsitzlandes (Freistaat Sachsen) zu finden: https://www.ministerpraesident.sachsen.de/beschluesse-der-mpk-17459.html

Kontakt

Pressekontakt

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Telefon: 0211-837-1715
E-Mail: axel.baeumer [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Telefon: 0211 837-1001
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de