Kabinett beschließt umfangreiches Paket zum Bürokratieabbau

Paket der Landesregierung bündelt Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Regeln und der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Entlastung von Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern

12. November 2024
Verwaltung, Akten, Regal, Ordner, Bürokratie

Um der in den letzten Jahren angestiegenen Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren zu begegnen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sich in ihrer Kabinettsitzung am 12. November 2024 auf ein umfangreiches Entbürokratisierungs- und Beschleunigungspaket verständigt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Um der in den letzten Jahren angestiegenen Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren zu begegnen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sich in ihrer Kabinettsitzung am 12. November 2024 auf ein umfangreiches Entbürokratisierungs- und Beschleunigungspaket verständigt. Ziel ist es, die Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und auch den Bürgerinnen und Bürgern einen effektiveren und transparenteren Verwaltungsapparat zu bieten. Hauptziele des Pakets sind die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahren durch den Abbau bürokratischer Hürden. Bereits zuvor war die Landesregierung im Bund-Länder-Kreis treibende Kraft beim Abschluss des Pakets für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung mit der Bundesregierung.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Wir haben uns beim Bund hartnäckig für einen echten Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung stark gemacht. Bei der Umsetzung des Pakts gehen wir voran und haben bereits knapp 40 Prozent der vorgesehenen Landesmaßnahmen umgesetzt. Mit dem heute beschlossenen, zusätzlichen Paket handeln wir beherzt und in eigener Zuständigkeit, um weitere bürokratische Lasten abzubauen. Durch die vielen Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie wollen wir es unseren Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land leichter machen. Es ist das umfangreichste Paket zum Abbau von Bürokratie seit vielen Jahren. Schnelle Planungen und Genehmigungen sind eine Grundvoraussetzung für gute Standortbedingungen und damit für Investitionen. Dieses Paket leistet dazu einen erheblichen Beitrag.“

Stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir setzen alles daran, schneller zu werden und die Wirtschaft weiter von bürokratischen Lasten zu befreien. Wie das gelingen kann, zeigt Nordrhein-Westfalen bereits jetzt beim erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien: Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter bei den Genehmigungen von Windenergieanlagen, auch weil wir die Genehmigungsdauer 2024 gegenüber den Vorjahren bereits nahezu halbieren konnten. Dies nehmen wir uns zum Vorbild für weitere Entlastungs- und Beschleunigungsmaßnahmen. Das heute verabschiedete Paket sieht die Einführung von Praxischecks und eine Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor, die wir ganz dringend brauchen.  Zudem weiten wir digitale Angebote der Landesregierung aus und schaffen Berichtspflichten für die Wirtschaft ab. Wir setzen hiermit einen wichtigen Impuls für unseren Wirtschaftsstandort und werden einfacher, schneller, und insgesamt unbürokratischer.“  

Mit dem heute beschlossenen Paket werden ressortübergreifend Maßnahmen zur Entlastung von bürokratischen Regeln und zur Beschleunigung von Genehmigungen und Planungen auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen erfordern keine zusätzlichen öffentlichen Mittel, sondern tragen im Gegenteil dazu bei, Kosten einzusparen. Hierzu werden Potenziale in allen Bereichen der Zuständigkeit der Landesregierung gehoben, etwa bei der Beschleunigung von Vergabeverfahren, dem Ausbau digitaler Formate und Plattformen oder durch eine Initiative zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren für eine klimaneutrale Industrie. Zudem hat das Landeskabinett beschlossen, weitere Maßnahmen zu prüfen und in einem nächsten Schritt zu beschließen.

Die Bestandteile des Pakets im Einzelnen: 

  • Streichung von Berichtspflichten

Mit der Überprüfung und Streichung von Berichtspflichten der Wirtschaft gegenüber Landesbehörden wird ein wesentlicher Faktor der hohen Bürokratiekosten in den Fokus genommen. Im engen Schulterschluss mit Wirtschaftsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften wurden Berichtspflichten identifiziert, die reduziert, modifiziert oder abgeschafft werden können. Abgeschafft werden z.B. Meldungen von Unternehmen im Rahmen der Tierseuchenfrüherkennung oder aufwendige Nachweise in Bezug auf EU-Förderungen.

Zudem hat die Landesregierung einen Prozess gestartet, um auch die verwaltungsinternen Berichtspflichten auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu wird sie sich eng mit den nachgeordneten Behörden des Landes abstimmen, da diese die Änderungen in der Praxis umzusetzen haben.

  • Wegfall von Schriftformerfordernissen

Zukünftig gilt eine „Beweislastumkehr“: Es muss positiv begründet werden, ob die Schriftform weiterhin erforderlich ist. Ansonsten wird das Erfordernis aufgehoben.

  • Beschleunigung und Entlastung von Genehmigungsverfahren

Die Landesregierung beschleunigt und entlastet zahlreiche Genehmigungsverfahren von unnötigen Hemmnissen. Dies betrifft eine umfassende Änderung des Straßen- und Wegegesetzes, die Bündelung der Zuständigkeiten für Anlagen der Stromübertragung und -umwandlung, die erweiterte Genehmigungsfreistellung im Bereich Elektromobilität, eine kostenlose Bereitstellung von Daten für Planverfahren, den Wegfall des Widerspruchsverfahrens bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie den Einsatz des Instruments der Allgemeinverfügung.

  • Schnelle Genehmigung – Vorbild Windenergie 

(Best Practice)

Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Spitzenreiter beim Ausbau der Windenergie. Um optimale Bedingungen für die Errichtung neuer Windenergieanlagen zu schaffen, wurden Planungs- und Vollzugshilfen für Behörden erstellt bzw. verbessert, Genehmigungsverfahren standardisiert und die Verfügbarkeit ausreichender Flächen sichergestellt. 

Diese Beschleunigungserfolge wird die Landesregierung von Windenergieanlagen auf weitere Vorhaben im Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes erstrecken. Weitere Übertragungsmöglichkeiten werden geprüft.

  • Praxis-Checks

Bei der Erarbeitung neuer Rechtsetzungsvorhaben werden Praxis-Checks durchgeführt, die insbesondere die Perspektive der Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden und der Unternehmen als Antragsteller einbeziehen, nicht zuletzt um den Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umzusetzen.

  • Interne Prozessoptimierungen

Die Landesregierung setzt sich verwaltungsinterne Vorgaben zur weiteren Optimierung von Rechtsetzung, etwa bei Aufnahme konkreter Prüfpunkte einer 1:1-Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben. Ferner wird strukturiert geprüft, ob bei Verfahren Fristverkürzungen, Genehmigungsfreistellungen oder Genehmigungsfiktionen vorgenommen werden können. Gesetze und Verordnungen werden strikt auf Digitalisierungspotentiale geprüft

  • Einführung „One in – one out“

Um das Wachstum bürokratischer Belastungen auf Landesebene zu stoppen, soll eine Bürokratiebremse nach dem Modell „One in – one out“ in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden.

  • Befristungsmanagement

Das Befristungsmanagement, das ursprünglich mit dem Ziel des Bürokratieabbaus eingeführt wurde, hat sich als nicht zielführend und letztendlich selbst als bürokratischer Hemmschuh erwiesen. Die Landesregierung verzichtet deswegen fortan hierauf. 

Stattdessen wird die Landesregierung jede Regelung im Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit und ihren Inhalt hin auf den Prüfstand stellen. 

  • Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Schwerlast- und Großraumtransporte
  • Ausbau und Erweiterung digitaler Formate und Plattformen zur Bündelung von Genehmigungsprozessen 
    (z.B. im Bereich Stromtrassengenehmigungen)
  • Initiative zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren für eine klimaneutrale Industrietransformation
  • Vereinfachungen im Landesnaturschutzgesetz NRW

    werden auf den Weg gebracht.

  • Umsetzung BImSchG-Novelle: Spielräume im Vollzug nutzen

Hierzu wurden Vollzugshilfen zur rechtssicheren Umsetzung der BImSchG-Novelle erarbeitet. 

  • Beschleunigung von Vergabeverfahren

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