Justizminister beschließen Ausbau der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität

25. Oktober 2016

Freie Grenzen in Europa setzen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und Strafvollstreckung voraus.

Justiz

Freie Grenzen in Europa setzen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und Strafvollstreckung voraus. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat deshalb gestern (24.10.) in Maastricht gemeinsam mit seinem niederländischem Amtskollegen Ard von der Steur, dem belgischen Justizminister Koen Geens und der Staatssekretärin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Christiane Wirtz, in einer Absichtserklärung die Grundlage für eine weitere Kooperation und intensive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der drei Staaten gelegt.

Justizminister Thomas Kutschaty: „Die Justizbehörden müssen ohne Rücksicht auf Landesgrenzen Zugang zu allen staatlichen Informationsquellen erhalten, um im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und Straftaten von reisenden Tätern schnell und effektiv handeln zu können. Die Gefährlichkeit einer Person können wir nur richtig einschätzen, wenn wir seine Vorstrafen kennen und seine Persönlichkeit verstehen. Dafür brauchen wir eine schnelle Übermittlung von Rechtshilfeersuchen und den europaweiten Austausch von Beschuldigtendaten.“

Mit ihrer Absichtserklärung wollen die Justizminister ein bestehendes EU-Projekt, das die Grundlage für die sichere und schnelle Übermittlung von Rechtshilfeersuchen schafft, weiter fortsetzen und ausbauen. Darüber hinaus soll auch das Thema 'Islamische Radikalisierung im Grenzgebiet' zum Gegenstand eines regelmäßigen Austausches werden. „Die wachsenden Gefahren von Radikalisierungen verlangen von uns, auf allen Ebenen gegenzusteuern“, so Kutschaty. Das Treffen, das in den historischen Räumen der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags von 1992 stattfand, verfolgt außerdem das Ziel, Vorschläge zu einem verbesserten Austausch von Beschuldigtendaten der jeweiligen nationalen Verfahrensregistern in Europa umzusetzen. Die Strafvollstreckung in den grenznahen Regionen soll vereinfacht und der Einsatz von alternativen Sanktionsmöglichkeiten geprüft werden.

Aufgrund der geografischen Lage und der hohen Bevölkerungsdichte der grenznahen Regionen zwischen Rhein und Maas nehmen die drei Länder bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität europaweit eine Vorreiterrolle ein. Die Projekte zum elektronischen Datenaustausch werden federführend in NRW entwickelt und erprobt.

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