Investitionen für kulturelle Infrastruktur: Förderprogramm wird im Jahr 2018 einmalig aufgelegt

Mit 3,25 Millionen Euro unterstützt das Land noch im Jahr 2018 Projekte zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur

12. September 2018

Ziel des „Investitionsfonds zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur“ ist es, kurzfristig Innovationen zu ermöglichen, Kulturangebote zu erweitern und neue Zielgruppen zu erschließen.

Kultur und Wissenschaft

Ziel des „Investitionsfonds zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur“ ist es, kurzfristig Innovationen zu ermöglichen, Kulturangebote zu erweitern und neue Zielgruppen zu erschließen.
 
„Die Förderung soll Kulturinstitutionen dabei unterstützen, sich für künftige Aufgaben zu rüsten und zukunftsfähig zu werden. Insbesondere die technischen und digitalen Ausstattungen der Einrichtung müssen dafür auf den neuesten Stand gebracht werden. Erstausstattungen, Erneuerungen und Erweiterung dieser wichtigen Infrastrukturen konnten aufgrund fehlender Mittel in allen Kunstsparten in den vergangenen Jahren oft nicht geleistet werden“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Für das Förderprogramm bewerben können sich alle nordrhein-westfälischen kommunalen Kulturinstitutionen sowie nicht gewerbliche freie Kulturinstitutionen, -träger und -vereine, die ihre Projekte noch in diesem Jahr durchführen wollen.
 
Einsendeschluss für die Förderanträge bei den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen ist der 15. Oktober 2018. Die Projektauswahl erfolgt danach zeitnah durch ein Fachgremium.
 
Die Fördergrundsätze finden Sie unter: http://url.nrw/ZEd
 

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