Hochschulvereinbarung gibt Planungssicherheit: 250 Millionen Euro für NRW-Hochschulen
Ministerin Schulze: Land sorgt dauerhaft für gut ausgestattete Hochschulen
Mit der „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ wird der gemeinsame Rahmen zwischen Land und Hochschulen fortgeschrieben. Die Laufzeit der Hochschulvereinbarung beträgt fünf Jahre (2017 bis 2021). Damit werden die seit über einem Jahrzehnt aufgrund des Qualitätspakts und des Zukunftspakts verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen gesichert und weiter verbessert.
Mit der „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ wird der gemeinsame Rahmen zwischen Land und Hochschulen fortgeschrieben. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Finanzminister Norbert Walter-Borjans unterzeichneten gemeinsam mit den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen (LRK) NRW Prof. Gerhard Sagerer (für die Universitäten) und Prof. Marcus Baumann (für die Fachhochschulen) sowie mit Dr. Sabine Schulz (Rektorin der Hochschule für Medien) für die Kunst- und Musikhochschulen die neue Vereinbarung.
Die Laufzeit der Hochschulvereinbarung beträgt fünf Jahre (2017 bis 2021). Damit werden die seit über einem Jahrzehnt aufgrund des Qualitätspakts und des Zukunftspakts verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen gesichert und weiter verbessert.
„Die Hochschulvereinbarung schafft einen verlässlichen Rahmen für fünf Jahre und bietet den Hochschulen die nötige finanzielle Planungssicherheit. Durch die Verlagerung von Hochschulpaktmittel in die Grundfinanzierung stellen wir dauerhaft jährlich 50 Millionen Euro bereit", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Auf Basis der Vereinbarung gewährleistet das Land, dass die Hochschulen angemessen für Forschung und Lehre ausgestattet sind, ausreichend Studienplätze zur Verfügung stellen und gute Studienbedingungen schaffen können.‟
„Die Hochschulvereinbarung hat sich über die Jahre zu einem von bei-den Seiten geschätzten Instrument entwickelt. Die Hochschulen erhalten für fünf Jahre finanzielle Planungssicherheit. Mit der Hochschulvereinbarung wird nicht nur in die Zukunft des Landes investiert, sondern auch die effiziente Verwendung von Steuergeldern sichergestellt“, ist sich Finanzminister Walter-Borjans sicher.
„Die LRK NRW begrüßt die erheblichen finanziellen Anstrengungen des Landes ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studierendenzahlen ist die Verstetigung befristeter Programmmittel für die Universitäten in NRW unabdingbar. Die Finanzierungszusagen des Landes ermöglichen eine verlässliche Grundfinanzierung und schaffen so Planungssicherheit bis 2020. Um die hohe Attraktivität und Leistungsstärke der Universitäten nachhaltig zu gewährleisten, ist eine angemessene Grundausstattung der Universitäten auch über diesen Zeitraum hinaus notwendig“, sagte Prof. Gerhard Sagerer.
„Das Land gibt mit der Verstetigung eines Teils der Hochschulpakt-Mittel ein klares Bekenntnis zu einer verlässlichen Finanzierung der Hochschulen ab. Das ist auch deshalb so wichtig, weil wir als Hochschulen mit einer Ausbildung auf höchstem Niveau für junge Menschen die Grundlagen für die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft legen“, erklärte Prof. Dr. Marcus Baumann.
„Die Kunst- und Musikhochschulen begrüßen die Hochschulvereinbarung und die Verstetigung der Hochschulpaktmittel. Das gibt uns Planungssicherheit. Die Übertragung eines Teils der Hochschulpaktmittel in den Landeshaushalt wird den Handlungsspielraum der einzelnen Hochschulen flexibilisieren und deshalb in jedem Fall positive Wirkungen haben“, sagte Dr. Sabine Schulz.
Die Leistungen des Landes:
- Verstetigung von Hochschulpaktmitteln und Verlagerung in die Hochschulhaushalte von insgesamt 250 Millionen Euro
- Fortsetzung der Kofinanzierung des Exzellenzwettbewerbs
- Übernahme von Besoldungs- und Tarifsteigerungen sowie der Steigerungen der BLB-Mieten
- Verstetigung und Verlagerung von weiteren Mitteln in die Hochschulhaushalte (Reform der Lehrerausbildung, zur Kompensation der Studienzeitverlängerung bei den Lehrämtern des gehobenen Dienstes und zur Übertragung der Prüfungsverantwortung zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten in der Förderpädagogik) in Höhe von insgesamt 90 Millionen Euro
- Keine haushaltswirtschaftlichen Eingriffe während der Laufzeit.
Die Leistungen der Hochschulen:
- Umsetzung des Landeshochschulentwicklungsplanes (LHEP)
- Einrichtung von Dauerstellen (Vertrag „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ sowie Beteiligung am Bund-Länder-Programmen für wissenschaftlichen Nachwuchs)
- Maßnahmen zur Verringerung der Abbruchquoten
- Einrichtung von Teilzeitstudiengängen
- Der Zukunftsfonds wird verstetigt und gesondert veranschlagt
- Universitäten und Fachhochschulen tragen gemeinsam eine Minderausgabe in Höhe von 8 Millionen Euro jährlich